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Kommunalwahl 2023: Einreichung der Wahlvorschläge bis 20.03.23

Ab sofort können Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung Felde im Rahmen der Kommunalwahl im Mai 2023 eingereicht werden.

Diese Vorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können politische Parteien, Wähler­gruppen und Wahlberechtigte machen.

Listenwahlvorschläge können politische Parteien und Wählergruppen einreichen.

Wählbar sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Die Wahlvorschläge sind bis zum 20. März 2023, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter Olaf Greve einzureichen. Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Die notwendigen Vordrucke können über Herrn Kock im Amt Achterwehr bezogen werden. Herr Kock berät auch unabhängig und neutral in allen Fragen zur Kommunalwahl.

Siehe auch: Amtliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge.