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Vorgehen bei Rattensichtungen

Felde ist umgeben von Natur und landwirtschaftlichen Flächen.

Deshalb ist es völlig normal, dass sich Ratten auch in unsere Wohngebiete verirren. Sollten sie dort sesshaft und vermehrt sichtbar werden, bitten wir um folgendes Vorgehen:

Mitteilung zu folgenden Beobachtungen an das Amt Achterwehr:

  • Straße und Hausnummer
  • Datum der Sichtung
  • Anzahl der gesichteten Ratten
  • Wenn vorhanden: Foto

Am besten nutzen Sie dazu das Onlineformular unter:

https://www.amt-achterwehr.de/verwaltung/schadenmeldung-online/

Falls es sich um einen erheblichen Rattenbefall in einem zusammenhängenden Teil oder im gesamten Gebiet der Gemeinde handelt, kann die zuständige Behörde eine allgemeine Bekämpfung der Ratten und die dazu notwendigen Maßnahmen anordnen. 

Vergl. §4 der Kreis VO

 

Vielen Dank

Petra Paulsen

 

29.4.2021