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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 4     Grundstücksangelegenheiten      
N 5     Bauangelegenheiten      
N 6     Personalangelegenheiten      
N 7     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 8  
Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung, voraussichtlich um 19:30 Uhr      
Ö 8.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 9  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2019      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde      
Ö 11  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 12  
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Melsdorf (Niederschlagswasserabgabensatzung) vom 26.04.2019  
Enthält Anlagen
2019/104/0076  
Ö 13  
Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2020  
Enthält Anlagen
2019/104/0074-01  
Ö 14  
Zustimmung zum Einnahmen- und Ausgabenplan des Sondervermögens "Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Melsdorf" für das Jahr 2020  
Enthält Anlagen
2019/104/0077  
Ö 15  
Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für Zwecke der Feuerwehr durch die Gemeinde  
2019/104/0083  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Melsdorf beschließt rückwirkend für das Jahr 2019 und zukünftig, die Kosten für den erforderlichen Erwerb einer Fahrerlaubnis für Zwecke der Feuerwehr zu übernehmen. Die Anzahl der zu erwerbenden Fahrerlaubnisse wird auf maximal zwei Führerscheine pro Jahr begrenzt. Die daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr werden genehmigt. Für die Folgejahre sind die geschätzten Kosten in den Haushalt einzustellen.

Der Beschluss der Gemeindevertretung Melsdorf vom 24.03.2003, bei dem beschlossen wurde, den erforderlichen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C durch ein Feuerwehrmitglied auf Grundlage einer abzuschließenden Verpflichtungserklärung zu bezuschussen, wird aufgehoben.

 

   
    11.12.2019 - Gemeindevertretung Melsdorf
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeinde Melsdorf beschließt rückwirkend für das Jahr 2019 und zukünftig, die Kosten für den erforderlichen Erwerb einer Fahrerlaubnis für Zwecke der Feuerwehr zu übernehmen. Die Anzahl der zu erwerbenden Fahrerlaubnisse wird auf maximal zwei Führerscheine pro Jahr begrenzt. Die daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr werden genehmigt. Für die Folgejahre sind die geschätzten Kosten in den Haushalt einzustellen.

Der Beschluss der Gemeindevertretung Melsdorf vom 24.03.2003, bei dem beschlossen wurde, den erforderlichen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C durch ein Feuerwehrmitglied auf Grundlage einer abzuschließenden Verpflichtungserklärung zu bezuschussen, wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  einstimmig
Nein Stimmen 
Enthaltungen 

 

Ö 16  
Verschiedenes      
Ö 17  
Schließung der öffentlichen Sitzung