Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||
Ö 2.1 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2.2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 3.1 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2020 | SI/2020/001/0037 | |||||
Ö 4 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||
Ö 4.1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 5.1 | Bericht aus dem Amtsausschuss | ||||||
Ö 5.2 | Bericht der Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 6 | Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters | 2020/001/0059 | |||||
Ö 7 | Aktuelle Erklärung zur Zusammensetzung der CDU-Fraktion | 2020/001/0060 | |||||
Ö 8 | Umbesetzung von Ausschüssen | 2020/001/0061 | |||||
Ö 9 | Neuwahl des stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses | 2020/001/0062 | |||||
Ö 10 | Relaunch Webseite Achterwehr | ||||||
Ö 11 | Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Sondervermögens "Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Achterwehr" für das Jahr 2019 | 2020/001/0054 | |||||
Ö 12 | Zustimmung zum Einnahmen- und Ausgabenplan des Sondervermögens "Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Achterwehr" für das Jahr 2020 | 2020/001/0053 | |||||
Ö 13 | Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes | 2020/001/0056 | |||||
Ö 14 | Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Achterwehr | 2020/001/0057 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung Achterwehr beschließt: 1. Die Elternbeiträge werden mit Wirkung ab dem 01.08.2020 in Höhe der in § 31 Absatz 1 KiTaG festgesetzten Höchstbeträge erhoben. 2.. Mit Wirkung ab dem 01.08.2020 gelten als vereinbarte Betreuungszeiten eines Kindes die in der jeweils aktuellen Betriebserlaubnis festgelegten Öffnungszeiten der Gruppe, dem das jeweilige Kind zugewiesen ist; sofern vor dem 01.08.2020 eine abweichende Betreuung erfolgt, besteht diese abweichende Regelung bis zur nächsten Anpassung der individuellen Betreuungszeiten fort. 3. Im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes 2020 ist der Stellenplan für die Kindertageseinrichtung dahingehend anzupassen, dass ausreichend Stellen/Stellenanteile zur Erfüllung des nach dem neuen KiTaG Personalbedarfs gedeckt werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der neuen Regelungen des KiTaG sowie der vorstehenden Beschlüsse zeitgerecht einen Entwurf zur Änderung des gemeindlichen Satzungsrechts für die Kindertagesstätte zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
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11.05.2020 - Finanzausschuss der Gemeinde Achterwehr | |||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Achterwehr beschließt: 1. Die Elternbeiträge werden mit Wirkung ab dem 01.08.2020 in Höhe der in § 31 Absatz 1 KiTaG festgesetzten Höchstbeträge erhoben. 2.. Mit Wirkung ab dem 01.08.2020 gelten als vereinbarte Betreuungszeiten eines Kindes die in der jeweils aktuellen Betriebserlaubnis festgelegten Öffnungszeiten der Gruppe, dem das jeweilige Kind zugewiesen ist; sofern vor dem 01.08.2020 eine abweichende Betreuung erfolgt, besteht diese abweichende Regelung bis zur nächsten Anpassung der individuellen Betreuungszeiten fort. 3. Im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes 2020 ist der Stellenplan für die Kindertageseinrichtung dahingehend anzupassen, dass ausreichend Stellen/Stellenanteile zur Erfüllung des nach dem neuen KiTaG Personalbedarfs gedeckt werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der neuen Regelungen des KiTaG sowie der vorstehenden Beschlüsse zeitgerecht einen Entwurf zur Änderung des gemeindlichen Satzungsrechts für die Kindertagesstätte zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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27.05.2020 - Sozialausschuss der Gemeinde Achterwehr | |||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||
Beschluss: Die Beschlussempfehlung wird so wie von der Gemeinde Achterwehr formuliert vom Ausschuss verabschiedet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.06.2020 - Gemeindevertretung Achterwehr | |||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Achterwehr beschließt: 1. Die Elternbeiträge werden mit Wirkung ab dem 01.08.2020 in Höhe der in § 31 Absatz 1 KiTaG festgesetzten Höchstbeträge erhoben. 2.. Mit Wirkung ab dem 01.08.2020 gelten als vereinbarte Betreuungszeiten eines Kindes die in der jeweils aktuellen Betriebserlaubnis festgelegten Öffnungszeiten der Gruppe, dem das jeweilige Kind zugewiesen ist; sofern vor dem 01.08.2020 eine abweichende Betreuung erfolgt, besteht diese abweichende Regelung bis zur nächsten Anpassung der individuellen Betreuungszeiten fort. 3. Im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes 2020 ist der Stellenplan für die Kindertageseinrichtung dahingehend anzupassen, dass ausreichend Stellen/Stellenanteile zur Erfüllung des nach dem neuen KiTaG Personalbedarfs gedeckt werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der neuen Regelungen des KiTaG sowie der vorstehenden Beschlüsse zeitgerecht einen Entwurf zur Änderung des gemeindlichen Satzungsrechts für die Kindertagesstätte zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja Stimmen
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Ö 15 | Stand der Regenwasserkanalsanierung IWW | ||||||
Ö 16 | Überführung des Kontos der AG Dorffest und Vogelschießen in Achterwehr als Sachkonto auf das Konto der Gemeinde Achterwehr | ||||||
Ö 17 | Verschiedenes | ||||||
Ö 18 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||
N 19 | Neubau Wohnhaus; hier veränderte Lage | ||||||
N 20 | Bauantrag Carport mit Schuppen, Unterstand & Holzlager | ||||||
N 21 | Befreiungsantrag: Abweichung Außenfassade | ||||||
N 22 | Schließung der nichtöffentlichen Sitzung | ||||||