Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Felde
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.09.2018 | SI/2018/050/0015 | |||||
Ö 3.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 6 | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 29 "nördliche Wisch" (Neubau Amtsgebäude) | 2018/050/0047 | |||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungplan | 2018/050/0046 | |||||
Ö 8 | Allgemeiner Beratervertrag in städtebaulichen Angelegenheiten | 2018/050/0040 | |||||
Ö 9 | Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Gerätewarte und des Jugendfeuerwartes der FF Felde | 2018/050/0028 | |||||
Ö 10 | Offene Ganztagsschule, Ausschreibung einer zusätzlichen Stelle | 2018/050/0058 | |||||
Ö 11 | 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Felde für die Offene Ganztagsschule | 2018/050/0057 | |||||
Ö 11.1 | Gebührenanpassung | ||||||
Ö 11.2 | Einführung Abrechnungssystem Meal-O | ||||||
Ö 12 | 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Felde und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.07.2017 | 2018/050/0055 | |||||
Ö 12.1 | Erhöhung Betreuungszeit in der Krippe | ||||||
Ö 12.2 | Gebührenanpassung | ||||||
Ö 13 | Beschlüsse Schulsanierung | ||||||
Ö 13.1 | Sanierung Grundschule Felde | 2018/050/0052 | |||||
Ö 13.2 | Akustikmaßnahme und LED Beleuchtung Grundschule Felde | 2018/050/0051 | |||||
Ö 14 | 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 | 2018/050/0044 | |||||
Ö 15 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Felde für das Jahr 2019 | 2018/050/0056 | |||||
Ö 16 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum II Sachthema "Windenergie" | 2018/050/0038 | |||||
Ö 17 | Wegenutzungsvertrag Gas | 2018/050/0048 | |||||
Ö 18 | Änderung / Ergänzung der Straßenreinigungssatzung | 2018/050/0049 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Felde beschließt, die Straßenreinigungsstzung der Gemeinde Felde vom 13.12.2018 in der Anlage 2 um den Mündungbereich der Straße „Am See auf Dorfstraße“ zu erweitern.
Das Amt wird gebeten, die Änderung der Satzung bekannt zu machen.
Die ergänzte Anlage 2 erhält demnach die die nachfolgende Fassung:
Anlage 2 zur Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Felde vom
Verzeichnis über Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Stellen, für die eine besondere Reinigungspflicht gemäß § 3 Absatz 3 besteht und übertragen wurde:
Eine „besonders gefährliche Fahrbahnstelle“ als eine solche, liegt vor, bei der infolge Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für einen sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind, also Fahrzeuge erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen.
Mündungsbereich Raiffeisenstraße auf Dorfstraße (Gefällestrecke) Mündungsbereich Wulfsfelder Weg auf Dorfstraße (Gefällestrecke) Mündungsbereich Vorderer Mühlenweg auf Mühlenkamp Mündungsbereich Am See auf Dorfstraße
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18.12.2018 - Gemeindevertretung Felde | |||||||
Ö 18 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Gemeinde Felde beschließt, die Straßenreinigungsstzung der Gemeinde Felde vom 13.12.2018 in der Anlage 2 um den Mündungbereich der Straße „Am See auf Dorfstraße“ zu erweitern.
Das Amt wird gebeten, die Änderung der Satzung bekannt zu machen.
Die ergänzte Anlage 2 erhält demnach die nachfolgende Fassung:
Anlage 2 zur Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Felde vom
Verzeichnis über Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Stellen, für die eine besondere Reinigungspflicht gemäß § 3 Absatz 3 besteht und übertragen wurde:
Eine „besonders gefährliche Fahrbahnstelle“ als eine solche, liegt vor, bei der infolge Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für einen sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind, also Fahrzeuge erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen.
Mündungsbereich Raiffeisenstraße auf Dorfstraße (Gefällestrecke) Mündungsbereich Wulfsfelder Weg auf Dorfstraße (Gefällestrecke) Mündungsbereich Vorderer Mühlenweg auf Mühlenkamp Mündungsbereich Am See auf Dorfstraße
Der Hinweis Gefällestrecke ist im letzten Punkt „Mündungsbereich Am See auf Dorfstraße“ noch hinzuzufügen.
Die Gemeindevertretung bittet darum, die Anlieger der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen per Postwurfsendung zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
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Ö 19 | B+R Anlage Bahnhof Felde | 2018/050/0053 | |||||
Ö 20 | Verschiedenes | ||||||
Ö 21 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||
N 22 | Personalangelegenheit Kita | ||||||
N 23 | Grundstücksangelegenheiten IV Bericht Ankauf Gewerbeflächen | ||||||
N 24 | Schließung der nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 5. Nachtragssatzung OGS Felde (131 KB) |