ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird empfohlen / die Gemeindevertretung beschließt, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern für das Jahr 2021 wie folgt festzusetzen: Grundsteuer A 339 v.H. Grundsteuer B 363 v.H. Gewerbesteuer 336 v.H. Für den Fall, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nicht mehr vor Ablauf des Jahres 2020 abschließend beraten und beschlossen wird, wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Felde für das Jahr 2021 (Hebesatzsatzung) in der vorgelegten Fassung beschlossen. |