Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2019 | SI/2019/104/0025 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | B-Plan Nr. 10, 1. Änderung "Dorfmitte" Abwägungsbeschluss und Beschluss über erneute öffentliche Auslegung | 2020/104/0088 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Fortschreibung Regionalplan II Sachthema Windenergie -Stellungnahme zum 3. Entwurf- | 2020/104/0092 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde erhebt auch weiterhin Bedenken gegen die Inhalte des vorgelegten Entwurfs.
Begründung: Bei der Ausweisung des Vorranggebietes Quarnbek wurden die raumwirksamen Belange wiederum nicht ausreichend abgewogen bzw. es ist nicht erkennbar, dass eine diesbezügliche Abwägung überhaupt stattgefunden hat. Die Melsdorfer Au ist Teil eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Dies wird im kürzlich festgestellten Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II erneut klar gestellt. Die vorgesehene Ausweisung des Vorranggebietes für die Windenergienutzung steht in Widerspruch zu der Ausweisung als Biotopverbundachse. Die Belange von Natur und Landschaft wurden bei der Planung nicht ausreichend gewürdigt. Ansonsten wären bei der Ausweisung als Vorrangfläche für Windenergienutzung ausreichende Pufferabstände zur Melsdorfer Au berücksichtigt worden. Die Gemeinde ist deshalb auch weiterhin der Auffassung, dass die Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergienutzung fehlerhaft ist und so nicht umgesetzt werden kann. Sie verweist diesbezüglich auch auf Ihre Stellungnahme zu den vorangegangenen Entwürfen.
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24.02.2020 - Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde erhebt auch weiterhin Bedenken gegen die Inhalte des vorgelegten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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05.03.2020 - Gemeindevertretung Melsdorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Die Bürgermeisterin berichtet kurz, dass die Gemeinde Melsdorf lediglich indirekt durch die geplante Vorrangfläche PR2_RDE_056 betroffen ist, die aus den früheren Teilflächen 55, 56 und 57 zusammengeführt worden ist. Aus dem Datenblatt ist nicht erkennbar, ob und wie eine Abwägung der Unvereinbarkeit mit der wichtigen Biotopverbundachse erfolgt ist. Die Gemeinde sollte daher an ihrer Stellungnahme festhalten.
Beschluss: Die Gemeinde erhebt auch weiterhin Bedenken gegen die Inhalte des vorgelegten Entwurfs.
Begründung: Bei der Ausweisung des Vorranggebietes Quarnbek wurden die raumwirksamen Belange wiederum nicht ausreichend abgewogen bzw. es ist nicht erkennbar, dass eine diesbezügliche Abwägung überhaupt stattgefunden hat. Die Melsdorfer Au ist Teil eines Gebietes mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Dies wird im kürzlich festgestellten Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II erneut klar gestellt. Die vorgesehene Ausweisung des Vorranggebietes für die Windenergienutzung steht in Widerspruch zu der Ausweisung als Biotopverbundachse. Die Belange von Natur und Landschaft wurden bei der Planung nicht ausreichend gewürdigt. Ansonsten wären bei der Ausweisung als Vorrangfläche für Windenergienutzung ausreichende Pufferabstände zur Melsdorfer Au berücksichtigt worden. Die Gemeinde ist deshalb auch weiterhin der Auffassung, dass die Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergienutzung fehlerhaft ist und so nicht umgesetzt werden kann. Sie verweist diesbezüglich auch auf Ihre Stellungnahme zu den vorangegangenen Entwürfen.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja Stimmen
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Ö 8 | 3. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung | 2020/104/0087 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Schließung der Gehweglücke am Bahnübergang Rotenhofer Weg (K 4) | 2020/104/0090 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Straßenlampen Standsicherheit und LED-Technik | 2020/104/0095 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Sonnenschutz am Bürgerhaus | ||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Kanalsanierung / Straßensanierung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Neubau Sporthalle | ||||||||||||||||||||||||
Ö 13.1 | Sporthalle Abbruch Siloplatten | 2020/104/0093 | |||||||||||||||||||||||
Ö 13.2 | Sporthalle Auftragserteilung Sonderfachleute | 2020/104/0094 | |||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Gemeindezeitung für Melsdorf | ||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||
N 17 | Bauangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||
N 18 | Bauantrag Neubau Wohn- und Geschäftshaus | ||||||||||||||||||||||||
N 19 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||
N 20 | Verschiedenes nichtöffentlich | ||||||||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der nichtöffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||