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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Achterwehr
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.11.2019 | SI/2019/000/0027 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung | 2020/000/0089 | |||||
Ö 6 | Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes | 2020/000/0095 | |||||
Ö 7 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG) | 2020/000/0092 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Dem Amtsausschuss wird empfohlen / der Amtsausschuss beschließt, der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft aus Neumünster, auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 02.03.2020 den Auftrag zur Durchführung von Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes 2020 bereitzustellen.
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19.05.2020 - Hauptausschuss des Amtes Achterwehr | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Dem Amtsausschuss wird empfohlen, der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft aus Neumünster, auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 02.03.2020 den Auftrag zur Durchführung von Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes 2020 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür.
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26.05.2020 - Amtsausschuss Achterwehr | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt, der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft aus Neumünster, auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 02.03.2020 den Auftrag zur Durchführung von Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes 2020 bereitzustellen.:
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||
Ö 9 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||
N 10 | Personalangelegenheit 1 | ||||||
N 11 | Personalangelegenheit 2 | ||||||
N 12 | Schließung der nichtöffentlichen Sitzung | ||||||