Beschluss: 1. Für das Grundstück Dorfstraße 57 wird die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rammskrug" aufgestellt. Planungsziel ist eine moderate Verdichtung durch Schaffung neuer überbaubarer Flächen und geänderte textliche Festsetzungen. Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich. 2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt. Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB). 3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 4. Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Kosten wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.
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