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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westensee  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
Gremium: Gemeindevertretung Westensee
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 8 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.westensee@amt-achterwehr.de zu reservieren.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.10.2020  
SI/2020/171/0037  
     
   
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5.1  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 5.2  
Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter      
Ö 5.3  
Bericht aus dem Amt - Rolf-Dieter Carstensen -      
Ö 6  
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020  
Enthält Anlagen
2020/171/0061  
Ö 7  
Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung des Mittelabrufs für das Regionalbudget durch die Aktivregion Mittelholstein e.V. für das Jahr 2021  
Enthält Anlagen
2020/171/0060  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 17 "Sandkamp" -Aufstellungsbeschluss -Städtebaulicher Vertrag  
Enthält Anlagen
2020/171/0065  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.  

Für das Flurstück 13/11, Gemarkung Westensee, Flur 1 nebst eines Teilstücks der vorhandenen Straße „Sandkamp“ (Der Bereich schließt sich westlich an die Randbebauung der Straße „Sandkamp an und wird ansonsten durch die freie Landschaft begrenzt)  wird der  Bebauungsplanes Nr. 17 „Sandkamp“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung von überbaubaren Flächen und die Festsetzung von Verkehrsflächen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro B2K, Kiel   beauftragt

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

5. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

6. Der städtebauliche Vertrag wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 

   
    07.12.2020 - Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss: Der Bau und Wegeausschuss empfiehlt der GV dem Aufstellungsbeschluss und dem Städtebaulichem Vertrag wie in der Anlage statt zu geben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    17.12.2020 - Gemeindevertretung Westensee
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

1.  

Für das Flurstück 13/11, Gemarkung Westensee, Flur 1 nebst eines Teilstücks der vorhandenen Straße „Sandkamp“ (Der Bereich schließt sich westlich an die Randbebauung der Straße „Sandkamp an und wird ansonsten durch die freie Landschaft begrenzt)  wird der  Bebauungsplanes Nr. 17 „Sandkamp“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung von überbaubaren Flächen und die Festsetzung von Verkehrsflächen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro B2K, Kiel   beauftragt

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

5. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

6. Der städtebauliche Vertrag wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen 10
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

 

Ö 9  
Neue Piktogramme in der Gemeinde "30 km"      
Ö 10  
Ausnahmen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Gemeinde      
Ö 11  
2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung  
Enthält Anlagen
2020/171/0063  
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 14     Personalangelegenheit      
N 15     Grundstücksangelegenheit (L 255)      
N 16     Neufassung der Vereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der evangelischen Kindertagesstätte in Westensee - Anpassungen auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) vom 12.12.2019      
N 17     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung