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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee  

Bezeichnung: Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee
Gremium: Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter carl.westensee@t-online.de zu reservieren.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2020  
SI/2020/171/0035  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Auswechselung vorhandener Verkehrshinweisschilder in der Gemeinde Westensee Beratung und Beschlussempfehlung an die GV      
Ö 7  
Neue Piktogramme bzw. Erneuerung vorhandener Piktogramme in der Gemeinde, 30Km Beratung und Beschlussempfehlung an die GV      
Ö 8  
Ausnahmen von Festsetzungen vorhabenbezogener Bebauungspläne, der Bebauungspläne bzw. der Gestaltungssatzung der Gemeinde      
Ö 9  
Information über die Planung einer Regenwasserleitung, Im Winkel      
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 17 "Sandkamp" -Aufstellungsbeschluss -Städtebaulicher Vertrag  
Enthält Anlagen
2020/171/0065  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.  

Für das Flurstück 13/11, Gemarkung Westensee, Flur 1 nebst eines Teilstücks der vorhandenen Straße „Sandkamp“ (Der Bereich schließt sich westlich an die Randbebauung der Straße „Sandkamp an und wird ansonsten durch die freie Landschaft begrenzt)  wird der  Bebauungsplanes Nr. 17 „Sandkamp“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung von überbaubaren Flächen und die Festsetzung von Verkehrsflächen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro B2K, Kiel   beauftragt

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

5. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

6. Der städtebauliche Vertrag wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 

   
    07.12.2020 - Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss: Der Bau und Wegeausschuss empfiehlt der GV dem Aufstellungsbeschluss und dem Städtebaulichem Vertrag wie in der Anlage statt zu geben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    17.12.2020 - Gemeindevertretung Westensee
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

1.  

Für das Flurstück 13/11, Gemarkung Westensee, Flur 1 nebst eines Teilstücks der vorhandenen Straße „Sandkamp“ (Der Bereich schließt sich westlich an die Randbebauung der Straße „Sandkamp an und wird ansonsten durch die freie Landschaft begrenzt)  wird der  Bebauungsplanes Nr. 17 „Sandkamp“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung von überbaubaren Flächen und die Festsetzung von Verkehrsflächen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro B2K, Kiel   beauftragt

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

5. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

6. Der städtebauliche Vertrag wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen 10
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

 

Ö 11  
Haushalt 2021 Beratung und Beschlussempfehlung an den Finanzausschuss      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 14     Bauanträge und Bauvoranfragen      
N 15     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung