Beschluss: Der Amtsausschuss ermächtigt die Verwaltung, den Flüchtlingsinitiativen entsprechend den bisherigen Kriterien auf Antrag die im Jahr 2020 angefallenen Kosten (max. 5.000,- €) zu erstatten. Ferner wird beschlossen, dass im laufenden Haushalt 2021 erneut 5.000,- € eingestellt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die anfallenden Kosten in 2021 –analog dem bisherigen Verfahren- zu erstatten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.
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