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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Felde  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Felde
Gremium: Gemeindevertretung Felde
Datum: Do, 12.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Aula Grundschule Felde
Ort: Dorfstraße 93, 24242 Felde
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und das Tragen einer Maske. Es sind die bereitliegenden Kontaktformulare auszufüllen. Die Besucherplätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.felde@amt-achterwehr.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Weiteres Vorgehen des Projektes Hauskoppel/Hütte  
Enthält Anlagen
2021/050/0301-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

   
    12.08.2021 - Gemeindevertretung Felde
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung trifft für das weitere Vorgehen hinsichtlich des Quartierskonzepts Hauskoppel/ Hütte folgende Festlegungen:

 

  1. Der Beschluss vom 25.03.2021 unter TOP 18 „Weiteres Vorgehen Hauskoppel/ Hütte“ wird aufgehoben.

 

  1. Alle auf Basis des Exposés eingereichten Vorkonzepte werden in einem Auswahlprozess innerhalb der gemeindlichen Gremien geprüft. Dazu führt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss federführend mit dem Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss in Abstimmung mit der Amtsverwaltung und dem Planungsbüro GR Zwo eine Befragung der Interessenten durch. Bei der Vorbereitung unter Anleitung des Planungsbüros ist sicherzustellen, dass die Vergleichbarkeit der Antworten gewährleistet ist. Anschließend erhalten die Interessenten eine Frist von vier Wochen, um weitere Angaben zu ihren Vorkonzepten nachzuliefern und sich final zu den Vorstellungen der Gemeinde zu äußern. Beide Ausschüsse beschließen auf dieser Grundlage eine Beschlussempfehlung an die GV für einen Interessenten bzw. eine Rangfolge.

 

  1. Die Interessenten werden vor der Durchführung der Auswahlgespräche schriftlich auf folgende Präzisierungen des Exposés hingewiesen:
    1. Der bisherige B-Planentwurf umfasst Teilbereiche des Flurstücks 39/8 mit 28.249 qm und das Flurstück 15/1 mit 4.575 qm. Eine Besichtigung vor Ort mit Vertretern der Gemeinde ist möglich. Es handelt sich nicht vollständig um künftiges Bauland. Im weiteren Planverfahren werden die öffentlichen Flächen ermittelt, die nicht mit veräußert werden.
    2. Über die Mindestzahl von Mietwohnungen und der Wohn-Pflegegemeinschaft hinaus sind auch Vorschläge zulässig, die Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder genossenschaftliche Wohnprojekte beinhalten. Wohneigentum soll bei Realisierung vorrangig Felder Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenten mit Arbeitsstelle in Felde zum Kauf angeboten werden. Dafür geeignete Flächen könnten die Fläche Hütte und der südlich der Erschließungsstraße gelegene Teil der Fläche Hauskoppel sein.
    3. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erwartet die Gemeinde, dass sich die Vorschläge am gültigen Flächennutzungsplan orientieren.
    4. Die Beurteilung der städtebaulichen Qualität der vorgelegten Unterlagen nach einheitlichen Kriterien wird in die Auswahlentscheidung der Gemeinde mit einfließen.
    5. Die Gemeinde Felde beteiligt sich an der Klimaschutzagentur des Kreises Rendsburg-Eckernförde, deren Expertise in das Projekt einzubinden ist.
    6. Die Gemeinde erwartet vom ausgewählten Projektpartner, dass er einen Projektsteuerer benennt/beauftragt, der als zentraler Ansprechpartner für die Gemeinde zur Verfügung steht und sich für die Kommunikation des Projekts nach innen und außen verantwortlich zeigt. Von Seiten der Gemeinde ist vorgesehen, das Planungsbüro GRzwo mit der Projektbegleitung zu beauftragen.

 

  1. Nach der Auswahlentscheidung für einen Investor sind im Rahmen der durch die GV zu führenden Kaufvertragsverhandlungen bzw. des für die Erschließung notwendigen städtebaulichen Vertrags folgende Punkte zu berücksichtigen:
    • Der Knick zum B-Plan Nr. 3./ 3. Änderung – Ahornweg – (FSt 46/21 und 46/22) soll ebenfalls Teil der zu veräußernden Fläche sein.
    • Das Regenrückhaltebecken sollte als technische Anlage der Gemeinde nicht veräußert werden. Dies betrifft die derzeitige Fläche von 2.086 qm sowie eine Erweiterungsfläche von 580 qm, die dann im Eigentum der Gemeinde verblieben.
    • Ebenfalls sollten die Mäanderflächen (504 qm) zum Verbandgewässer Brandsbek nicht zum Verkauf stehen.
    • Die Zufahrt zum Hinterland Hasselrade mit geschätzt 400 qm soll nicht an den Investor verkauft, sondern den Bauherren Hasselrade zu dem Preis in Rechnung gestellt werden, den der Investor lt. Gutachten für das Rohbauland bezahlt.

 

  1. Die Gemeinde hat ein Marktwertgutachten beauftragt, um sicherzustellen, dass die Flächen mindestens zum Marktwert veräußert werden. Dieser ist mit 3,4 Mio. Euro für die Flächen Hauskoppel und Hütte festgestellt.

 

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.05.2021 über die Inanspruchnahme eines Projektentwicklers/ Projektsteuerers (TOP 18) wird dahingehend konkretisiert, dass diese Aufgabe dem Projektpartner/ Investor zugewiesen wird und von Seiten der Gemeinde das Planungsbüro mit der Projektbegleitung beauftragt wird (s. 3j). 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  12
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

Ö 5  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 6 Antrag Sonder-GV 12. Aug 2021 final (92 KB)