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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021 | SI/2021/028/0062 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Ausschussvorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Energetische Quartiersanierung in Bredenbek | 2021/028/0189 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Sanierung des Wasserwerk Bredenbek | 2020/028/0129-01 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Jahresabschluss 2020 für das Wasserwerk Bredenbek | 2021/028/0180 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 91 Gemeindeordnung | 2021/028/0183 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen in der Gemeinde Bredenbek | 2021/028/0187 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für Maßnahmen zur Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen in der Gemeinde Bredenbek, die über den Umfang einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgehen und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch nicht erhoben werden können, Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zukünftig…
Alternative A: …über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 8a Kommunalabgabengesetz SH.
Alternative B: … über entsprechende Darlehensaufnahmen; die laufenden Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) sind über den laufenden Gemeindehaushalt zu finanzieren; der Haushalt ist in diesem Bereich entsprechend ausgeglichen zu gestalten.
Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen.
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12.08.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek | |||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
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19.08.2021 - Gemeindevertretung Bredenbek | |||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - vertagt | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird für weitere Beratungen vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 12 |
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03.11.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek | |||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für Maßnahmen zur Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen in der Gemeinde Bredenbek, die über den Umfang einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgehen und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch nicht erhoben werden können, Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zukünftig über entsprechende Darlehensaufnahmen; die laufenden Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) sind über den laufenden Gemeindehaushalt zu finanzieren; der Haushalt ist in diesem Bereich entsprechend ausgeglichen zu gestalten. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Gemeindevertretersitzung einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Ja Stimmen 4 |
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18.11.2021 - Gemeindevertretung Bredenbek | |||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für Maßnahmen zur Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen in der Gemeinde Bredenbek, die über den Umfang einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgehen und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch nicht erhoben werden können, Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zukünftig über entsprechende Darlehensaufnahmen; die laufenden Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) sind über den laufenden Gemeindehaushalt zu finanzieren; der Haushalt ist in diesem Bereich entsprechend ausgeglichen zu gestalten.
Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür |
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Ö 11 | Bau und Finanzierung einer Sporthalle | ||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||