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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek
Datum: Do, 12.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Landhaus Bredenbek
Ort: Kieler Straße 18, 24796 Bredenbek
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter Andrea.Gellert@t-online.de zu reservieren.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 08.06.2021  
SI/2021/028/0062  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Energetische Quartiersanierung in Bredenbek  
Enthält Anlagen
2021/028/0189  
Ö 7  
Sanierung des Wasserwerk Bredenbek  
2020/028/0129-01  
Ö 8  
Jahresabschluss 2020 für das Wasserwerk Bredenbek  
Enthält Anlagen
2021/028/0180  
Ö 9  
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 91 Gemeindeordnung  
Enthält Anlagen
2021/028/0183  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen in der Gemeinde Bredenbek  
2021/028/0187  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für Maßnahmen zur Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen in der Gemeinde Bredenbek, die über den Umfang einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgehen und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch nicht erhoben werden können, Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zukünftig…

 

Alternative A:

…über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 8a Kommunalabgabengesetz SH.

 

Alternative B:

… über entsprechende Darlehensaufnahmen; die laufenden Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) sind über den laufenden Gemeindehaushalt zu finanzieren; der Haushalt ist in diesem Bereich entsprechend ausgeglichen zu gestalten.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen.

 

   
    12.08.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek
    Ö 10 - (offen)
   
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergleich unterschiedlicher Finanzierungsvarianten für Straßenbaumaßnahmen (Beispielrechnungen) (235 KB)    
   
    19.08.2021 - Gemeindevertretung Bredenbek
    Ö 12 - vertagt
   

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird für weitere Beratungen vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  12
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

   
    03.11.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für Maßnahmen zur Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen in der Gemeinde Bredenbek, die über den Umfang einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgehen und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch nicht erhoben werden können, Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zukünftig über entsprechende Darlehensaufnahmen; die laufenden Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) sind über den laufenden Gemeindehaushalt zu finanzieren; der Haushalt ist in diesem Bereich entsprechend ausgeglichen zu gestalten.

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Gemeindevertretersitzung einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen  4
Nein Stimmen  /
Enthaltungen  1

   
    18.11.2021 - Gemeindevertretung Bredenbek
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass mit Wirkung ab dem 01.01.2022 für Maßnahmen zur Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen in der Gemeinde Bredenbek, die über den Umfang einer Unterhaltungsmaßnahme hinausgehen und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch nicht erhoben werden können, Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden.

Die Finanzierung dieser Mnahmen erfolgt zukünftig über entsprechende Darlehensaufnahmen; die laufenden Darlehenskosten (Tilgung und Zinsen) sind über den laufenden Gemeindehaushalt zu finanzieren; der Haushalt ist in diesem Bereich entsprechend ausgeglichen zu gestalten.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür 

Ö 11  
Bau und Finanzierung einer Sporthalle      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Schließung der öffentlichen Sitzung