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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee  

Bezeichnung: Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee
Gremium: Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee
Datum: Mi, 28.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter carl.westensee@t-online.de zu reservieren.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 05.05.2021  
SI/2021/171/0048  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Energetische Ausrichtung, Wärmekonzept, Neubau Kindergarten      
Ö 7  
Bestattungswald Gut Bossee -Grundsatzbeschluss -Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/171/0075  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.

Die Gutsverwaltung Bossee plant im nordöstlichen Teil des Felder Holzes einen Begräbniswald einzurichten. Die Gemeinde stimmt der Einrichtung grundsätzlich zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Finanzausschuss über die Übernahme der Trägerschaft zu entscheiden.

 

2.  

Für einen Bereich im Felder Holz, begrenzt nördlich und östlich durch den Waldrand bzw. durch den Hauptwaldweg, südlich und westlich ebenfalls durch Hauptwaldwege, wird zum bestehenden Flächennutzungsplan die  3.  Änderung  „Bestattungswald Gut Bossee“ aufgestellt.

Planungsziel ist die Ergänzung  der Darstellung von Waldflächen um die Nutzung „Ruheforst/Begräbniswald“.

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

6. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

7.

Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, darüber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

   
    28.07.2021 - Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

1.

Die Gutsverwaltung Bossee plant im nordöstlichen Teil des Felder Holzes einen Begräbniswald einzurichten. Die Gemeinde stimmt der Einrichtung grundsätzlich zu. Derrgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Finanzausschuss über die Übernahme der Trägerschaft zu entscheiden.

 

2.  

r einen Bereich im Felder Holz, begrenzt nördlich und östlich durch den Waldrand bzw. durch den Hauptwaldweg, südlich und westlich ebenfalls durch Hauptwaldwege, wird zum bestehenden Flächennutzungsplan die  3.  Änderung  Bestattungswald Gut Bossee aufgestellt.

Planungsziel ist die Ernzung  der Darstellung von Waldflächen um die Nutzung „Ruheforst/Begräbniswald“.

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

6. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

7.

Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, darüber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

 

5 Ja Stimmen 
0 Nein Stimmen 
0 Enthaltungen

   
    03.08.2021 - Gemeindevertretung Westensee
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.

Die Gutsverwaltung Bossee plant im nordöstlichen Teil des Felder Holzes einen Begräbniswald einzurichten. Die Gemeinde stimmt der Einrichtung grundsätzlich zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Finanzausschuss über die Übernahme der Trägerschaft zu entscheiden.

 

2.  

r einen Bereich im Felder Holz, begrenzt nördlich und östlich durch den Waldrand bzw. durch den Hauptwaldweg, südlich und westlich ebenfalls durch Hauptwaldwege, wird zum bestehenden Flächennutzungsplan die  3.  Änderung  Bestattungswald Gut Bossee aufgestellt.

Planungsziel ist die Ernzung  der Darstellung von Waldflächen um die Nutzung „Ruheforst/Begräbniswald“.

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  8
Nein Stimmen  3
Enthaltungen  0

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

6. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

7.

Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, darüber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  11
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

Ö 8  
Rosenberg, Erneuerung Befestigung am Fahrbandrand      
Ö 9  
Verkehrsberuhigung in Wrohe, Seeweg      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 12     Evtl. Bauanträge, Bauvoranfragen , Berichte      
N 13     Verschiedenes      
N 14     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung