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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Felde
Datum: Do, 17.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 1.3  
Führung des Protokolls      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 18.08.2022  
SI/2022/050/0180  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Felde für das Jahr 2022  
Enthält Anlagen
2022/050/0492  
Ö 7  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Sachstand und Auswirkungen für die Gemeinde  
2022/050/0465  
Ö 8  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Konzessionsabgaben Strom, Gas und Fernwärme  
2022/050/0465-01  
Ö 9  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Vermietung von Fahrradboxen, Flächenvermietung zu Werbezwecken  
2022/050/0465-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass der bestehende Überlassungsvertrag für das Aufstellen eines beleuchteten Werbepylon zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen ist, dass zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist.

 

Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Im Rahmen der nächsten Anpassung der Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen ist die Umsatzsteuer entsprechend gesondert zu berücksichtigen.

 

   
    17.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Felde
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass der bestehende Überlassungsvertrag für das Aufstellen eines beleuchteten Werbepylon zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen ist, dass zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist.

 

Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde frühestens ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Diese sollten bei den Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen als Mehrwertsteuer glichst zeitgleich zu Eintreten der Umsatzsteuerpflicht für die Gemeinde entsprechend gesondert berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja Stimmen 
0 Nein Stimmen 
0 Enthaltungen

   
    13.12.2022 - Gemeindevertretung Felde
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass der bestehende Überlassungsvertrag für das Aufstellen eines beleuchteten Werbepylon zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen ist, dass zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist.

 

Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Im Rahmen der nächsten Anpassung der Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen ist die Umsatzsteuer entsprechend gesondert zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  11
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0

Ö 10  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten)  
2022/050/0465-05  
Ö 11  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Verkäufen (Flaggen, Dorfchronik usw.)  
2022/050/0465-06  
Ö 12  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Veranstaltungen  
2022/050/0465-07  
Ö 13  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr  
2022/050/0465-08  
Ö 14  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen des Bauhofes  
2022/050/0465-09  
Ö 15  
Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einspeisevergütung aus BHKW  
2022/050/0465-10  
Ö 16  
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung einer Hundesteuer vom 15.12.2009  
Enthält Anlagen
2022/050/0466  
Ö 17  
Haushaltsplanung KiTa 2023  
Enthält Anlagen
2022/050/0468  
Ö 18  
Haushaltssatzung der Gemeinde Felde für das Haushaltsjahr 2023  
Enthält Anlagen
2022/050/0461  
Ö 19  
Verschiedenes      
Ö 20  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 21     Vertragsangelegenheiten      
N 21.1     Pachtvertrag landwirtschaftlicher Nutzfläche      
N 21.2     Schlichtungsverfahren Interkommunales Gewerbegebiet Bredenbek      
N 22     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung