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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 1.3 | Führung des Protokolls | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 18.08.2022 | SI/2022/050/0180 | |||||
Ö 3.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 6 | 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Felde für das Jahr 2022 | 2022/050/0492 | |||||
Ö 7 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Sachstand und Auswirkungen für die Gemeinde | 2022/050/0465 | |||||
Ö 8 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Konzessionsabgaben Strom, Gas und Fernwärme | 2022/050/0465-01 | |||||
Ö 9 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Vermietung von Fahrradboxen, Flächenvermietung zu Werbezwecken | 2022/050/0465-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass der bestehende Überlassungsvertrag für das Aufstellen eines beleuchteten Werbepylon zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen ist, dass zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist.
Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Im Rahmen der nächsten Anpassung der Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen ist die Umsatzsteuer entsprechend gesondert zu berücksichtigen.
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17.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Felde | |||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass der bestehende Überlassungsvertrag für das Aufstellen eines beleuchteten Werbepylon zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen ist, dass zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist.
Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde frühestens ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Diese sollten bei den Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen als Mehrwertsteuer möglichst zeitgleich zu Eintreten der Umsatzsteuerpflicht für die Gemeinde entsprechend gesondert berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis: 6 Ja Stimmen |
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13.12.2022 - Gemeindevertretung Felde | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass der bestehende Überlassungsvertrag für das Aufstellen eines beleuchteten Werbepylon zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen ist, dass zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist.
Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Im Rahmen der nächsten Anpassung der Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen ist die Umsatzsteuer entsprechend gesondert zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 11 |
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Ö 10 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus der Verpachtung des Jagdrechts (Jagdpachten) | 2022/050/0465-05 | |||||
Ö 11 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Verkäufen (Flaggen, Dorfchronik usw.) | 2022/050/0465-06 | |||||
Ö 12 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus Veranstaltungen | 2022/050/0465-07 | |||||
Ö 13 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen aus freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr | 2022/050/0465-08 | |||||
Ö 14 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einnahmen des Bauhofes | 2022/050/0465-09 | |||||
Ö 15 | Umsatzsteuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§2b UStG) - Einspeisevergütung aus BHKW | 2022/050/0465-10 | |||||
Ö 16 | 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung einer Hundesteuer vom 15.12.2009 | 2022/050/0466 | |||||
Ö 17 | Haushaltsplanung KiTa 2023 | 2022/050/0468 | |||||
Ö 18 | Haushaltssatzung der Gemeinde Felde für das Haushaltsjahr 2023 | 2022/050/0461 | |||||
Ö 19 | Verschiedenes | ||||||
Ö 20 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||
N 21 | Vertragsangelegenheiten | ||||||
N 21.1 | Pachtvertrag landwirtschaftlicher Nutzfläche | ||||||
N 21.2 | Schlichtungsverfahren Interkommunales Gewerbegebiet Bredenbek | ||||||
N 22 | Schließung der nichtöffentlichen Sitzung | ||||||