Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Betreuungsplätzen schnellstmöglich die Voraussetzungen zur (ggf. übergangsweisen) Einrichtung einer zusätzlichen altersgemischten Gruppe mit rechnerisch 20 Kindern geschaffen werden soll. Hinsichtlich der Regelung des § 13 Absatz 4 KiTaG wird beim zuständigen örtlichen Träger (Kreis Rendsburg-Eckernförde) eine Ausnahme von der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beantragt, da derzeit vor Ort kein anderer Einrichtungsträger tätig sowie ein Bedarf nach besonderen Betreuungsformen nicht bekannt ist und aus wirtschaftlicher Sicht die Errichtung einer neuen Einrichtung mit lediglich einer Betreuungsgruppe unrentable sein dürfte. Insofern sollte diese zusätzliche Gruppe in der gemeindlichen Kindertagesstätte Strohbrück eingerichtet werden. |