Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass die bestehenden Mietverträge für die Nutzung der Hallen am Gasthof zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Miete die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Verträge im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben. Hinsichtlich der Fahrradboxen am Bahnhaltepunkt ist der Betreiber dahingehend zu unterrichten, dass für die Gemeinde ab dem 01.01.2023 eine Umsatzsteuerpflicht besteht und die Abrechnungen entsprechend anzupassen sind. Im Rahmen der nächsten Anpassung der Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen ist die Umsatzsteuer entsprechend gesondert zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: Ja Stimmen 5 Nein Stimmen 0 Enthaltungen 0
|