Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die während der erneuten eingeschränkten Beteiligung zum überarbeiteten Entwurf des B-Planes Nr. 5, 1. Änderung „Rammskrug“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft – s. Anlage Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 5, 1. Änderung „Rammskrug“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan dauerhaft im Internet unter der Adresse www.amt-achterwehr.de und über den Digitalen Atlas Nord eingestellt und zugänglich ist. |