Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass alle bestehenden Jagdpachtverträge zum nächstmöglichen Termin (frühestens ab dem 01.01.2023) dahingehend anzupassen sind, dass zusätzlich zur vereinbarten Jagdpacht die gesetzliche Umsatzsteuer an die Gemeinde zu zahlen ist. Soweit geboten, sind die jeweiligen Jagdpachten im Rahmen der Anpassung neu auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Ja Stimmen 11 Nein Stimmen 0 Enthaltungen 0
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