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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Quarnbek
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 1.1 | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung | ||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 1.3 | Führung des Protokolls | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2.1 | Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 3 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 30.05.2022 | SI/2022/130/0112 | |||||
Ö 3.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||
Ö 4 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 01.11.2022 | SI/2022/130/0129 | |||||
Ö 4.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||
Ö 5 | Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2022 | SI/2022/130/0136 | |||||
Ö 5.1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 7 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung der Gemeinde Quarnbek für das Haushaltsjahr 2023 | 2022/130/0206 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2023 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen. |
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31.01.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Quarnbek | |||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||
Beschluss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2023 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 4
Frau Brandt empfiehlt der Gemeinde für das HH-Jahr 2023 die Aufnahme eines Darlehens für geplante Baumaßnahmen anstelle einer Entnahme aus der Rücklage. Der Fi-Ausschuss signalisiert ohne förmliche Abstimmung Zustimmung zu dem Vorschlage. Der Beschluss muss dann förmlich von der Gemeindevertretung gefasst werden. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die Mensa von 50.000 € stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar und müssen noch von der Gemeindevertretung genehmigt werden. |
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Ö 9 | Verschiedenes | ||||||
Ö 10 | Schließung der öffentlichen Sitzung | ||||||
N 11 | Vertragsangelegenheiten | ||||||
N 12 | Schließung der nichtöffentlichen Sitzung | ||||||