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Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2.1  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 3  
Beschluss über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 15.02.2023  
SI/2023/104/0100  
     
   
Ö 3.1  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 10, 2. Änderung Dorfmitte (Feuerwehrgerätehaus) und 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Feuerwehrgerätehaus) Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss bzw. abschließender Beschluss  
2021/104/0183  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 Der Ausschuss empfiehlt/die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 und der 8. Änderung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis beraten:

                                                       s. Anlage 1

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die 8. F-Plan-Änderung wird beschlossen.
  2. Die Begründung wird jeweils gebilligt.
  3.  

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  2.  
  3. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die 8. Änderung des Flächennutzungsplans dauerhaft im Internet unter der Adresse www.amt-achterwehr.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

   
    06.12.2021 - Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf
    Ö 6 - (offen)
   
   
    02.05.2023 - Gemeindevertretung Melsdorf
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 und der 8. Änderung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis beraten:

                                                       s. Anlage 1

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die 8. F-Plan-Änderung wird beschlossen.
  2. Die Begründung wird jeweils gebilligt.
  3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die 8. Änderung des Flächennutzungsplans dauerhaft im Internet unter der Adresse www.amt-achterwehr.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja Stimmen 
  0 Nein Stimmen 
  0 Enthaltungen 

Ö 7  
Bebauungsplan Nr.17 "Kählenweg 2-6", -Abwägungsbeschluss -Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2023/104/0243  
Ö 8  
4. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung  
Enthält Anlagen
2023/104/0244  
Ö 9  
Neufassung der Satzungen für die gemeindliche Kindertageseinrichtung  
Enthält Anlagen
2023/104/0245  
Ö 10  
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Melsdorf  
Enthält Anlagen
2023/104/0246  
Ö 11  
Vorschläge für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028  
Enthält Anlagen
2023/104/0247  
Ö 12  
Antrag auf Anordnung eines Haltverbots "Am Ihlberg"  
Enthält Anlagen
2023/104/0249  
Ö 13  
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023  
Enthält Anlagen
2023/104/0250-01  
Ö 14  
Wegenenutzungsvertrag Strom und Gas  
2023/104/0252  
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Schließung der öffentlichen Sitzung      
N 17     Niederschlagung Gewerbesteuer      
N 18     Vertragsangelegenheit I      
N 19     Personalangelegenheit Höhergruppierungsantrag      
N 20     Schließung der nichtöffentlichen Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2023 104 0252 Wegenenutzungsvertrag Strom und Gas (66 KB)