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Auszug - Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreter Schirren erläutert kurz den Nutzen einer Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern und verdeutlicht, dass die bereits vorhandene Satzung aktualisiert werden muss. Gemäß § 2 des KAG erlischt eine Abgabensatzung
nach 20 Jahren. Da diese Zeitspanne demnächst erreicht ist, muss die Satzung erneut beschlossen werden. Der Umwelt- und Wegeausschuss habe sich mit der Thematik auseinandergesetzt und empfiehlt der Gemeinde, die vorliegende Satzung zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt die Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummernschildern in der anliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 10
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0