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Auszug - Vorentwurf Neubau eines Wohngebäudes für die Unterbringung von Flüchtlingen/Obdachlosen 1.1 Vorstellung des Vorentwurfs durch Arch. Schwarzbold-Lentz 1.2 Bestätigung des Vorentwurfs  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/000/0103 Vorentwurf Neubau eines Wohngebäudes für die Unterbringung von Flüchtlingen/Obdachlosen
1.1 Vorstellung des Vorentwurfs durch Arch. Schwarzbold-Lentz
1.2 Bestätigung des Vorentwurfs
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Einleitung erläutert Herr Arch. Schwarzbold-Lentz den Anwesenden auf Basis der vorliegenden Entwurfszeichnungen (siehe Anlagen zum Protokoll) den Stand der aktuellen Vorplanungen. Wesentliche Grundlage für diese Planungen ist die bestehende vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Felde und dem Amt aus dem Jahr 2015 sowie der bestehende Bauvorbescheid des Kreises.

Die Planungen sehen ein Gebäudekörper von rund 40 m Länge mit einer Breite von 11,90 m und einer Höhe von knapp 8 m vor; das Gebäude soll zur optimalen Ausnutzung der Grundflächen und mit Blick auf die Gesamtkosten mit einem Pultdach versehen werden. Die Konzeption sieht eine Belegung sowohl mit Einzelpersonen als auch mit Paaren oder Familien vor, wobei perspektivisch auch mit überschaubarem Aufwand ein Umbau zu Sozialwohnungen denkbar wäre.

Der Amtsdirektor erläutert auf Nachfrage ergänzend, dass er grundsätzlich von einer maximalen Belegung mit 32 Personen ausgeht. Da das Amt im Regelfall keinen Einfluss darauf hat, ob Einzelpersonen oder Familien zugewiesen und damit untergebracht werden müssen, wurde bewusst auf eine möglichst große Flexibilität Wert gelegt. Unabhängig davon wird seitens der Verwaltung natürlich weiterhin auch mit Blick auf eine mögliche Integration der unterzubringenden Personen versucht, unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen (Kindergarten, Schule, Ausbildung, Beruf) und der zur Verfügung stehenden zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten eine möglichst optimierte Unterbringung zu erreichen.

Seitens der anwesenden Anwohner wird auf deren besondere Belastung durch die Schaffung zusätzlicher Unterkünftige in ihrer unmittelbaren Nähe hingewiesen, dies gilt sowohl für den Wert ihrer Immobilien als auch deren Sicherheitsempfinden. Mit Blick auf eine bestmögliche Integration sollte darauf geachtet werden, dass die Räumlichkeiten auch für Familien und für einen längeren Aufenthalt geeignet sind. Ferner sollte bei der Außengestaltung von Gebäude und Außenanlagen darauf geachtet werden, dass sich diese in das Ortsbild einfügen.

Herr Sebelin weist darauf hin, dass sich die Gemeinde Felde trotz der laufenden Planungen bewusst dazu entschieden, weiterhin die Waldgruppe in unmittelbarer Nähe der vorhandenen und zukünftigen Unterkünfte beizubehalten und dort die entsprechenden Voraussetzungen für einen dauerhaften Betrieb zu schaffen. Insofern werden die Bedenken der Anwohner zwar gesehen aber nicht geteilt.

Mit Blick auf die bestehenden Altgebäude erläutert Herr AD Brand auf Nachfrage, dass deren zukünftiger Bestand baurechtlich äußerst fraglich ist und seitens der Verwaltung daher nicht empfohlen werden kann, diese weiterhin kostenträchtig zu unterhalten bzw. zu sanieren.

 


Beschluss:

Der von Arch. Schwarzbold-Lentz vorgestellte Vorentwurf wird in der vorliegenden Fassung grundsätzlich gebilligt; zur Vorbereitung einer abschließenden Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die gemeinsam mit dem Planer den Entwurf insbesondere hinsichtlich der räumlichen Aufteilung nochmals überarbeitet.

Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Planer folgende Personen an:

-          Anne Katrin Kittmann

-          Rolf-Dieter Carstensen

-          Rolf Sebelin

-          Thorsten Schwanebeck

-          Christian Jöhnk

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, auf Grundlage des dann überarbeiteten Entwurfs die Beantragung der erforderlichen Baugenehmigung und die anschließende Umsetzung des Vorhabens zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ansicht hinten rechts (553 KB)    
Anlage 2 2 Ansicht hinten (752 KB)    
Anlage 3 3 Einblick in das Erdgeschoss ohne Küchenwand (484 KB)    
Anlage 4 4 Einblick in das Obergeschoss (383 KB)    
Anlage 5 5 Plan-01-VORENTWURF- Erdgeschoss (3622 KB)    
Anlage 6 6 Plan-02-VORENTWURF -Dachgeschoss (3189 KB)    
Anlage 7 7 Plan-03-VORENTWURF -Schnitt + Ansichten (9509 KB)