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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Neubau einer Amtsverwaltung  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind unter 04340 409 032 oder Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

Herr R. Carstensen erinnert zunächst daran, dass die geschätzten Kosten des ursprünglichen Vorentwurfs mit den zu diesem Zeitpunkt noch sehr großzügigen Reserven auch nach Ansicht der Amtsgremien und der Verwaltung viel zu hoch waren. Aus diesem Grunde wurde zur Überprüfung des Raumbedarfs eine AG eingerichtet, die in den vergangenen Monaten insgesamt  fünfmal getagt hat. In den Gesprächen wurde unter weitgehendem Verzicht auf Reserven der Raumbedarf sehr deutlich reduziert. Selbst ein Verzicht auf einen Sitzungssaal stand zur Diskussion. Mit dem nun vorgeschlagenen Raumbedarf bleibt die AG sogar sehr deutlich unter der Fläche, die Gegenstand der Ausschreibung der Architektenleistung gewesen ist. Insoweit mag in der weiteren Ausplanung noch ein gewisser Spielraum nach oben gegeben sein. An einer Integration der Polizeistation wird in der vom Land gewünschten Größe auch nach Rücksprache mit Vertretern der GMSH und der PD Neumünster festgehalten, da das Land die notwendige Investition durch die zu zahlende Miete finanzieren wird.

Frau Sager informiert darüber, dass sich der Hauptausschuss nochmal mit den Vorschlägen zu den Raumgrößen befassen muss, damit über die reinen Überlegungen zum Bauumfang hinaus auch organisatorische, funktionale oder sonstige Belange Berücksichtigung finden können. Insoweit kann eine Entscheidung des Amtsausschusses erst auf der Dezembersitzung erfolgen.  

 

Nach diesen Darlegungen wird über die einzelnen Empfehlungen abgestimmt: