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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung des Ausschussvorsitzenden hinsichtlich erforderlicher Beschlüsse durch die Gemeinde Felde  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 9.7
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind unter 04340 409 032 oder Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/000/0115 Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung des Ausschussvorsitzenden hinsichtlich erforderlicher Beschlüsse durch die Gemeinde Felde
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass zur Vorbereitung der weiteren Planungsarbeiten des Architekten zur Erstellung eines neuen Vorentwurfs (unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen neuen Eckwerte) die Gemeinde Felde gebeten wird, im Rahmen der nächsten Sitzungen der maßgeblichen Gremien insbesondere zu folgenden Punkten Beschlüsse zu fassen:

-          Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren eine Zweigeschossigkeit für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung vorgesehen wird.

-          Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren zusätzlich zu den Vollgeschossen für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung ein Staffelgeschoss vorgesehen wird.

- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen des Bauleitverfahrens eine von Herrn Mengel noch zu ermittelnde und auf die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe bezogene  maximale Gebäudehöhe für die zukünftige Amtsverwaltung festzulegen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen einstimmig