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Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - Bemessung von Büroräumen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0108 verwiesen.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion darüber, ob der Tagesordnungspunkt vor Beschlussfassung nochmals im Hauptausschuss beraten werden soll. Aufgrund der vorbereiteten Überlegungen der eingerichteten Arbeitsgruppe wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag entschieden.
Im Anschluss ergeht folgender
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, dass für die weiteren Planungen des Amtsneubaus hinsichtlich der Bemessung der Büroräume als Orientierung grundsätzlich die entsprechenden Regelungen für Landesbehörden (Stand: 01.12.2011) heranzuziehen sind.
Daraus abgeleitet sind folgende Größen anzunehmen:
- Abteilungsleitungen 18 m²
- Sachbearbeitung Einzelbüro 12 m²
Doppelbüro 18 m²
Sofern aus bautechnischer Sicht Abweichungen erforderlich oder sinnvoll sind (z.B. zur Kostenreduzierung durch Verwendung von Standardmaßen, Berücksichtigung von technischen Erfordernissen usw.) ist dies durch das Planungsbüro frühzeitig mitzuteilen und entsprechend zu begründen.
Abstimmungsergebnis:
30 Ja Stimmen
16 Nein Stimmen
3 Enthaltungen