Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - Bemessung von Büroräumen  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 10
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Bitte beachten Sie den Sitzungsort in Melsdorf. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Es ist nur eine begrenzte Zuhörerzahl möglich, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de oder unter 04340 409 032 zu reservieren. Es müssen die bereitliegenden Kontaktformulare ausgefüllt werden.
2020/000/0108 Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung der AG "Amtsneubau" zur Bemessung von Büroräumen
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0108 verwiesen.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion darüber, ob der Tagesordnungspunkt vor Beschlussfassung nochmals im Hauptausschuss beraten werden soll. Aufgrund der vorbereiteten Überlegungen der eingerichteten Arbeitsgruppe wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag entschieden.

 

Im Anschluss ergeht folgender 

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, dass für die weiteren Planungen des Amtsneubaus hinsichtlich der Bemessung der Büroräume als Orientierung grundsätzlich die entsprechenden Regelungen für Landesbehörden (Stand: 01.12.2011) heranzuziehen sind.

Daraus abgeleitet sind folgende Größen anzunehmen:

- Abteilungsleitungen    18 m²

- Sachbearbeitung  Einzelbüro   12 m²

Doppelbüro   18 m²

Sofern aus bautechnischer Sicht Abweichungen erforderlich oder sinnvoll sind (z.B. zur Kostenreduzierung durch Verwendung von Standardmaßen, Berücksichtigung von technischen Erfordernissen usw.) ist dies durch das Planungsbüro frühzeitig mitzuteilen und entsprechend zu begründen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

30 Ja Stimmen 
16  Nein Stimmen 
  3  Enthaltungen