Bürgerinformationssystem
Auszug - Beleuchtungsanlagen für den Sportplatz
|
Wortprotokoll |
Sachverhalt:
Der B-Platz (vier Lichtmaste) und C-Platz (zwei Lichtmaste) verfügen über eine Beleuchtungsanlage und werden deshalb in der dunklen Jahreszeit ausschließlich für den Trainingsbetrieb der Fußballabteilung genutzt. Bei beiden Plätzen handelt es sich um relativ minderwertige Bodenverhältnisse mit folglich einer schwach ausgeprägten Grasnarbe. Dieses führt im Winterhalbjahr zu einer übermäßigen Belastung durch den Trainingsbetrieb, so dass es in den Sommermonaten kaum zu einer Regeneration kommt und sich damit der Zustand der Grasnarbe verschlechtert.
Im Zusammenhang mit der Diskussion im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss über die Bebauung des alten B-Platzes wurde angeregt, den Trainingsbetrieb auf dem C-Platz zu reduzieren.
Dieses könnte dadurch realisiert werden, indem der A-Platz mit einer Beleuchtungsanlage versehen wird und somit in der dunklen Jahreszeit auch als Trainingsplatz zur Verfügung stehen würde.
Laut Aussage der betreuenden Firma Rumpf, befindet sich die Grasnarbe des Rasens in einem guten Zustand, so dass eine Mehrbelastung durch den zusätzlichen Trainingsbetrieb nicht schädlich und sogar auch wünschenswert wäre.
Die meisten Sportplätze sind für das Fußballspiel ausgelegt mit meistens einer Platzgröße von 105m x 68m.
Für die Spieler auf dem Feld ist die Sehentfernung in der Regel kürzer als 100 Meter. Die DIN EN 12193 sieht daher beim Fußball für Training und Freizeitsport (Beleuchtungsklasse III) die geringe horizontale Beleuchtungsstärke von 75 lx und einer Gleichmäßigkeit von 0,5 vor.
Für Punktspiele mit Zuschauern sollte es allerdings deutlich heller sein, da deren Sehentfernung zum Teil beträchtlich weiter ist als die der Aktiven. Punktspiele unter Beleuchtung dürften allerdings nicht stattfinden.
Auszugehen wäre damit von Beleuchtungsklasse III für allgemeines Training, Schul- und Freizeitsport (lokaler Spielbetrieb/Wettbewerbe)
Geklärt werden sollte, ob überhaupt eine Beleuchtung des A-Platzes zu erwägen ist. Des Weiteren die Anzahl der Lichtmaste, also der Umfang des auszuleuchtenden Bereiches.
Ggf. sollte die Empfehlung ausgesprochen werden, einen Fachplaner (alternativ Fachfirma) für Beleuchtungstechnik zu beteiligen.
Im Falle einer Realisierung des Projektes in 2021 wären Haushaltsmittel in entsprechender Höhe einzuplanen.
Die im Folgenden aufgeführte vorab überschlägige Kostenermittlung erfolgte mit dem sogenannten Sportstättenrechner. Hierbei ist von einer Beleuchtung der gesamten Fläche nach Beleuchtungsklasse III ausgegangen.
www.sportstaettenrechner.de/wissen/sportstaettenbeleuchtung/
mit folgendem Ergebnis:
Details Ihrer Anfrage: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Kostenschätzung
|
Beschluss wird verschoben:
Stattdessen:
Die Amtsverwaltung möge für die Befassung mit dem Thema Beleuchtung für den A-Platz prüfen, ob es möglich ist, dass auf dem A-Platz eine Beleuchtungsanlage errichtet werden kann.
Abstimmung darüber: einstimmig dafür