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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet "Schusterredder" -Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Felde
Ort: Dorfstraße 93b, 24242 Felde
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und das Tragen einer Maske. Es sind die bereitliegenden Kontaktformulare auszufüllen. Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.felde@amt-achterwehr.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.
2020/050/0251 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet "Schusterredder" -Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Einleitung in den Sachverhalt wird ohne weitere Aussprache wie folgt beschlossen

 


Beschluss:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

 

2a.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet „Schusterredder“, bestehend aus dem Text, als Satzung.

3b.

Die Begründung wird gebilligt.

3c.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse www.amt-achterwehr.de ins Internet eingestellt sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine GemeindevertreterInnen von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  10
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0