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Auszug - Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Melsdorf  

Sitzung des Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 9 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter a.gantschow@gmx.de zu reservieren.
2020/104/0128 Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Melsdorf
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/104/0102
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Carstensen berichtet, dass die für den 01.08.2020 geplante Umsetzung der Kita-Reform nicht durchgeführt werden konnte, bedingt durch aufgetretene Schwierigkeiten in der Praxis und erschwerend durch die Corona-Situation.

Einer Änderung in der Regelbetreuungszeit, neu 8.00 bis 14.00 Uhr, bisher 8.00 bis 13.00 Uhr, wurde sowohl von den Elternvertretern als auch den Kindergartenbeiratsmitgliedern zugestimmt.

Das größte Problem wird die finanzielle Abwicklung verursachen und daher beginnt am 01.01.2021 eine Experimentierphase, deren Entwicklung beobachtet und evtl. nach einer gewissen Zeit nachgebessert werden muss. In der Praxis ändert sich  nichts, die Qualität, der Personalschlüssel und die Personalregelungen bleiben weiterhin bestehen, die Elternentlastung bedingt durch den „Elterndeckel“ entwickelt sich positiv. In wie weit die Kommunen entlastet werden können, ist zurzeit noch nicht erkennbar.

Die Nutzungsfrequenz im Kindergarten (s. Anlage 1) zeigt eindeutig, dass die Hauptzeit zwischen 8.00 und 14.00 Uhr liegt, zusätzlich buchbar sind die Frühstunde, 7.00 bis 8 Uhr und die Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Herr Dethloff erwähnt in seinen Anmerkungen, dass es in der Benutzungs-Satzung in § 10 neu Abs.3 heißen muss: „Aus dem Kreis… für den Kindertagesstättenbeirat zwei Mitglieder heißen muss, außerdem vermisst er in § 3 Abs. 1 und 2 die Jahresangabe (2021).

 


Beschluss: Die Gemeinde erstellt ein Angebot über 6 Std. Betreuungsfenster 8 bis 14 Uhr, danach entscheiden die Eltern über zwei weitere Stunden im Block.

 


Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss stimmt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig zu.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-12-01 anlage 1a (60 KB)    
Anlage 2 2 2020-12-01 anlage 1b (54 KB)