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Auszug - Kreditaufnahme zur Finanzierung der Grunderwerbskosten für den Ankauf von Gewerbeflächen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet über die Beratungen im Finanzausschuss und teilt mit, das der FA keine der in der GV-Vorlage genannten Varianten gewählt hat. Stattdessen hat er sich dafür ausgesprochen, das 500 T€ als Kredit endfällig nach 15 Jahren und 410 T€ als Kredit innerhalb der Laufzeit zu tilgen (der Haushalt 2021 sieht allerdings 935 T€ vor). Im Nachgang schlägt der Vorsitzende vor, den Teilkredit von 500 T€ bereits nach 3 Jahren aus dem Erlös des Verkaufes der Flächen der Hauskoppel zu tilgen. Als Begründungführt er u.a. an, dass es unfair ist, künftige Generationen mit derartigen Hypotheken zu belasten.
Hierzu entwickelt sich eine kurze Aussprache, die durch einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung durch GV Malzahn beendet wird.
Es kommt folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin (o.V.i.A.) und den Vorsitzenden des Finanzausschusses gemeinsam zu ermächtigen, zur Finanzierung der Grunderwerbskosten für den Ankauf von Gewerbeflächen nach Anforderung von Angeboten bei mindestens 3 Kreditinstituten beim zinsgünstigsten Anbieter wie folgt aufzunehmen.
Kreditsumme: 500.000,00 Euro
Laufzeit: 3 Jahre
Zinsbindung: wie Laufzeit
Tilgung: endfällig, zahlbar aus dem Erlös des Verkaufes der Flächen der Hauskoppel
und
Kreditsumme: 435.000,00 Euro
Laufzeit: 30 Jahre
Zinsbindung: wie Laufzeit
Tilgung: laufende Tilgung entsprechend Laufzeit, vierteljährliche Raten
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 10
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0