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Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung "Dorfmitte Melsdorf" Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag  

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.melsdorf@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/104/0123 Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung "Dorfmitte Melsdorf"
Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Sachverhalt ergibt sich aus Vorlage 2020/104/0123.

 


Beschluss:

1.  

Für die Grundstücke Rotenhofer Weg 4 – 8  wird die dritte  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“ aufgestellt.

Planungsziel ist eine moderate Verdichtung  bzw. Erleichterung der Bebauung durch Anpassung von Baugrenzen, Wegfall der zwingenden Zweigeschossigkeit  und Berücksichtigung mittlerweile eingetretener Änderungen (Wegfall Denkmalschutz).

Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

3.

Der Bebauungsplan wird  im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.  Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).

4. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit  über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

5.

Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen    einstimmig
Nein Stimmen 
Enthaltungen