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Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 17 "Sandkamp" -Aufstellungsbeschluss -Städtebaulicher Vertrag  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 8 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.westensee@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2020/171/0065 Bebauungsplan Nr. 17 "Sandkamp"
-Aufstellungsbeschluss
-Städtebaulicher Vertrag
     
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.  

Für das Flurstück 13/11, Gemarkung Westensee, Flur 1 nebst eines Teilstücks der vorhandenen Straße „Sandkamp“ (Der Bereich schließt sich westlich an die Randbebauung der Straße „Sandkamp an und wird ansonsten durch die freie Landschaft begrenzt)  wird der  Bebauungsplanes Nr. 17 „Sandkamp“ aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Festsetzung von überbaubaren Flächen und die Festsetzung von Verkehrsflächen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro B2K, Kiel   beauftragt

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

5. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

6. Der städtebauliche Vertrag wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen 10
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0