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Bürgerinformationssystem

Auszug - Sachstand Kiesgrube  

Sitzung des Bau-und Umweltausschusses der Gemeinde Achterwehr
TOP: Ö 15
Gremium: Bau-und Umweltausschuss der Gemeinde Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Ausschussvorsitz unter Klaus-Neuhoff@web.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

Die BGM erläutert, dass es am 30.11.2020 einen Vor-Ort-Termin im Kieswerk Schönwohld

auf Einladung der Betreiberfirma Glindemann gegeben hat, während dem diese mit dem

Wunsch an die Gemeinde herangetreten ist, die Kiesgrube über den im trilateralen Vertrag

zwischen Kreis, Gemeinde und Betreiberfirma vereinbarten Termin 31.12.2020 hinaus

wirtschaftlich zu nutzen.

Herr König merkt an, dass das Thema nicht in der letzten GV von der BGM zu Sprache

gebracht wurde.

Es erfolgt eine Diskussion über die verschiedenen Argumente einer weiteren Nutzung

zuzustimmen oder auf dem vertraglich vereinbarten Endnutzungsdatum zu beharren. Für

eine Weiternutzung werden z.B. ökologische Gründe angeführt (Der Kies für örtliche

Bauvorhaben müsste dann von weiter entfernten Orten herangeschafft werden). Gegen eine

Weiternutzung werden die mutmaßlich steigenden Verkehrslast im Ortsteil Schönwohld,

sowie der geringe wirtschaftliche Nutzen für die Gemeinde angeführt.

Die BGM berichtet, dass in diesem Zusammenhang versprochende

Gewerbesteuerzahlungen nicht zu Gunsten der Gemeinde getätigt wurde. Sie erwähnt,

diesen Punkt mit dem Amt klären zu wollen.

Weiterhin berichtet sie, dass Sie Herrn Glindemann auf seine Verpflichtung, die

Gewerbesteuer in Achterwehr zu entrichten, hingewiesen hat.

Während des Ortstermins macht Herr König den Vorschlag eine Verlängerung bis zum 31.3.

zu genehmigen, um mit den dann vorliegenden Unterlagen über den Antrag auf

Abbauverlängerung zu beraten.

Es erfolgt keine Abstimmung, da der Termin nachträglich auf die TO genommen wurde. Der

Beschluss soll auf der GV am 16.12. gefasst werden.

Beschluss: Kein Beschluss.