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Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - Prioritäten des Bauherrn  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. Abstandsgebot & Beachtung allg. Hygieneregeln (Händehygiene, Niesetikette, Lüften). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Amt Achterwehr unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren. Sofern die Tagesordnungspunkte nicht abschließend behandelt werden können, wird die Sitzung am Mittwoch 17.02.2021 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal der Amtsverwaltung fortgesetzt.
2021/000/0132 Neubau einer Amtsverwaltung - Prioritäten des Bauherrn
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2021/000/0132 verwiesen. Die Vorsitzende erläutert auf Nachfrage den Passus zur Umgebungsanpassung.

Herr Langer merkt in diesem Zusammenhang nochmals kritisch an, dass ihm der Beschlussvorschlag grundsätzlich „ zu eng“ gefasst sei. Das Amt müsse sich grundsätzlich an die Vorgaben und Wünsche der Gemeinde Felde orientieren. Zudem sei eine zeitnahe Umsetzung des gesamten Projektes, wie die Vergangenheit bereits gezeigt habe, mit der Gemeinde Felde nicht wahrscheinlich. Zudem ist er der Meinung dass der finanzielle Spielraum mit einer Höchstgrenze von exakt 5 Mio € zu speziell gewählt wurde, insbesondere wenn die Gesamtsumme aufgrund unvorhergesehener notwendiger Maßnahmen knapp über dem gewählten Kostenrahmen liegen würde.

 

Eine weitere Aussprache erfolgt nicht. Es ergeht folgender

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss Folgendes zu beschließen:

 

  1. Der Kostenrahmen für die Planung und Errichtung des neuen Amtsgebäudes beträgt unverändert 5 Mio. €.

 

  1. Die Planung hat im vorgegebenen Rahmen die Prioritäten des Bauherrn in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:

a)      Funktionalität für Nutzer des Gebäudes (Verwaltung und Kunden)

b)      Ressourcenschonung und Umweltschutz

c)      Funktionalität der Außenanlagen.

Das Gebäude soll sich harmonisch in die Umgebung einpassen, die architektonische Gestaltung ist demgegenüber nachrangig.

 

Toilettenanlagen, Waschräume, Flure sind auf das unabdingbare Minimum zu reduzieren, nicht nutzbare Flächen sind zu vermeiden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja Stimmen 
0 Nein Stimmen 
2 Enthaltungen