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Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - Prioritäten des Bauherrn
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2021/000/0132 verwiesen. Die Vorsitzende erläutert auf Nachfrage den Passus zur Umgebungsanpassung.
Herr Langer merkt in diesem Zusammenhang nochmals kritisch an, dass ihm der Beschlussvorschlag grundsätzlich „ zu eng“ gefasst sei. Das Amt müsse sich grundsätzlich an die Vorgaben und Wünsche der Gemeinde Felde orientieren. Zudem sei eine zeitnahe Umsetzung des gesamten Projektes, wie die Vergangenheit bereits gezeigt habe, mit der Gemeinde Felde nicht wahrscheinlich. Zudem ist er der Meinung dass der finanzielle Spielraum mit einer Höchstgrenze von exakt 5 Mio € zu speziell gewählt wurde, insbesondere wenn die Gesamtsumme aufgrund unvorhergesehener notwendiger Maßnahmen knapp über dem gewählten Kostenrahmen liegen würde.
Eine weitere Aussprache erfolgt nicht. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss Folgendes zu beschließen:
- Der Kostenrahmen für die Planung und Errichtung des neuen Amtsgebäudes beträgt unverändert 5 Mio. €.
- Die Planung hat im vorgegebenen Rahmen die Prioritäten des Bauherrn in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:
a) Funktionalität für Nutzer des Gebäudes (Verwaltung und Kunden)
b) Ressourcenschonung und Umweltschutz
c) Funktionalität der Außenanlagen.
Das Gebäude soll sich harmonisch in die Umgebung einpassen, die architektonische Gestaltung ist demgegenüber nachrangig.
Toilettenanlagen, Waschräume, Flure sind auf das unabdingbare Minimum zu reduzieren, nicht nutzbare Flächen sind zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja Stimmen
0 Nein Stimmen
2 Enthaltungen