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Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - Raumbedarf (Bürogröße)  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 12
Gremium: Hauptausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. Abstandsgebot & Beachtung allg. Hygieneregeln (Händehygiene, Niesetikette, Lüften). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Amt Achterwehr unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren. Sofern die Tagesordnungspunkte nicht abschließend behandelt werden können, wird die Sitzung am Mittwoch 17.02.2021 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal der Amtsverwaltung fortgesetzt.
2021/000/0137 Neubau einer Amtsverwaltung - Raumbedarf (Bürogröße)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2021/000/0137 verwiesen.

 

Im Anschluss erfolgt eine Diskussion darüber, ob eine Notwendigkeit besteht, nochmals den planenden Architekten mit einer Prüfung, der von der Arbeitgruppe ermittelten Raumgrößen, zu beauftragen. Man habe sich bei der Raumgrößenermittlung an einer Rasterplanung orientiert und dabei auch personengebunden entschieden.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den vorbereiteten

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss Folgendes zu beschließen:

 

Der planende Architekt wird beauftragt, vor der Erstellung eines neuen Vorentwurfs für einen Verwaltungsneubau zu prüfen, welche Raumgröße jeweils für die individuellen Nutzungen der Einzel- bzw. Doppelbüros der Amtsverwaltung funktional zweckdienlich vorzuhalten und zugleich preiswert zu errichten ist.

 

Über die endgültig umzusetzenden Raumgrößen entscheidet der Amtsausschuss nach dem Ergebnis dieser Prüfung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

3 Ja Stimmen 
4 Nein Stimmen 
1 Enthaltung

 

Somit ist der o.a. Beschlussvorschlag abgelehnt.