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Auszug - Neubau Flüchtlings-/Obdachlosenunterkunft in Jägerslust  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: verwiesen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Es ist nur eine begrenzte Zuhörerzahl möglich, die Plätze sind unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de oder unter 04340 409 032 zu reservieren. Es müssen die bereitliegenden Kontaktformulare ausgefüllt werden.
2021/000/0146 Neubau Flüchtlings-/Obdachlosenunterkunft in Jägerslust
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einleitend verweist der Ausschussvorsitzende kurz auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, führt aber ergänzend aus, dass sich die daran angeführten Mehrkosten in den letzten Tagen nochmals deutlich erhöht haben. Zur weiteren Erläuterung erteilt er dem verantwortlichen Planer, Herrn Schwarzbold-Lentz, das Wort.

 

Dieser erläutert, dass wesentlicher Grund für die nunmehr deutlich gestiegenen Kosten eine geänderte Planungen hinsichtlich der Wärmeversorgung und damit einhergehend die erforderliche Erreichung eines höheren KfW-Standards sei. Die seinerzeitigen Kostenschätzungen des vergangenen Jahres waren noch davon ausgegangen, dass die Wärmeversorgung über eine Biogasanlage erfolgen könne. Hier liegt jedoch zwischenzeitlich eine negative Rückmeldung seitens des Betreibers vor, so dass die Planungen nunmehr den Einsatz zweier Luft-Wärmepumpen vorsehen. Das Gebäude insgesamt würden nunmehr sogar den KFW-Standard 40 Plus erreichen, so dass grundsätzlich eine Förderung bis zu 300.000 Euro möglich sei. Insgesamt gehen die aktuellen Kostenberechnungen für diese Lösung von Gesamtkosten in Höhe von 1.968.505,38 Euro aus.

Die nochmalige deutliche Steigerung gegenüber den in der Beschlussvorlage dargestellten Mehrkosten ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass diese noch nicht die abschließenden Planungskosten der Kostengruppe 7 beinhaltet hatten.

Herr Jöhnk als Leiter des Bauverwaltungs- und Ordnungsamtes erläutert hierzu ergänzend, dass die Beschlussvorlage bereits Anfang Februar auf Basis des damaligen Kenntnisstandes erstellt wurde. Die nunmehr aktualisierten Kostenberechnungen der Planer sind dem Amt erst Ende der vergangenen Woche zugegangen und konnten entsprechend noch nicht näher geprüft werden. Bereits in der ersten Durchsicht ergeben sich jedoch einige Positionen, die sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Mengen erläuterungsbedürftig sind.

Hinsichtlich einer alternativen Wärmeversorgung mittels Flüssiggas führen Herr Schwarzbold-Lentz und Herr Knüppel aus, dass dies grundsätzlich Kosteneinsparungen in Höhe von rund 100.000 Euro erwarten lassen würde. Gleichzeitig würde das Gebäude dann jedoch auch nur den KfW-Standard 55 erreichen, so dass auch die Höhe der mutmaßlichen Fördermittel auf 200.000 Euro sinken würde. Herr Knüppel führt ergänzend aus, dass ein wesentlicher Kostenfaktor die Planung von 16 Duschen im Gebäude und damit auch die Sicherstellung einer ausreichenden Warmwasserversorgung darstellt. Vor diesem Hintergrund sehen die Planungen auch den Einsatz von zwei Luft-Wärme-Pumpen vor.

 

Mit Blick auf etwaige Kosteneinsparmöglichkeiten bittet Herr Sebelin um Auskunft, inwieweit eine Verkleinerung des Gebäudes von derzeit acht auf sechs Wohneinheiten auch zu einer Kostenreduzierung um ¼, also rund 500.000 Euro führen würde. Hierzu erläutert Herr Schwarzbold-Lentz, dass eine solche pauschale Aussage nicht getroffen werden könne und es hierzu einer detaillierten Betrachtung der Einsparpotenziale bedürfe.

 

Nach weiterer Beratung sind sich die Mitglieder des Ausschusses einig, dass auch aufgrund der kurzfristig neuerlichen Kostensteigerungen eine Beschlussfassung in der aktuellen Sitzung nicht möglich sei und ggf. die bereits zuvor tätige Arbeitsgruppe nochmals mit den Planern über etwaige Einsparmöglichkeiten und Alternativen beraten müssten; hierüber sollten dann der Amtsausschuss in seiner nächsten Sitzung entscheiden.

 


Beschluss:

Der Finanz- und Bauausschuss fasst ausdrücklich noch keinen Beschluss in der Sache und verweist die Entscheidung über das weitere Vorgehen insofern direkt in den Amtsausschuss. Zur Vorbereitung wird das Amt gebeten, die aktuellen Kostenberechnungen sowie Vorschläge zu einer etwaigen Finanzierung kurzfristig den Mitgliedern des Amtsausschuss zuzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig