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Auszug - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Abwasserentsorgung Amt Achterwehr GmbH (AEAG) zur Anpassung an das Kommunalrecht gem. § 102 Abs. 5 GO
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Kock als zuständiger Leiter des Hauptamtes kurz den Sachverhalt und verweist auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage. Ohne weitere Beratung wird über diese abgestimmt.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, den vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der AEAG zu genehmigen. Den in die Gesellschafterversammlung entsandten Mitgliedern wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde, die Zustimmung zur Änderung bzw. Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Gesellschafterversammlung auferlegt.
Unter dem Vorbehalt der befürwortenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages zu gewährleisen.
Der Verzicht auf den Aufsichtsrat wird unter der Begründung genehmigt, dass die Einflussnahme auf die Handlungen der Gesellschaft auch ohne dieses Gremium umfassend sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig