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Bürgerinformationssystem

Auszug - Neubau einer Amtsverwaltung - Einrichtung eines Bürgerbüros  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 17
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Bitte beachten Sie den Sitzungsort in Melsdorf. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. Abstandsgebot & Beachtung allg. Hygieneregeln. Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Amt Achterwehr unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren. Sofern die Tagesordnungspunkte nicht abschließend behandelt werden können, wird die Sitzung am Mittwoch, 24.03.2021 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Melsdorf fortgesetzt.
2021/000/0134 Neubau einer Amtsverwaltung - Einrichtung eines Bürgerbüros
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2021/000/0134 verwiesen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt

 

1. Der Amtsdirektor wird beauftragt, mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Amtsneubaus das bisherige Einwohnermeldeamt (EMA) in einen bürgernah und serviceorientiert gestalteten Verwaltungsbereich "Bürgerservice" zu überführen, der den Bürger*innen ermöglichen soll, neben den Leistungen des EMA weitere relevante Dienstleistungen (z.B. Ab- und Anmeldung von Hunden, Gewerbeangelegenheiten etc.) an einer zentralen Stelle in einem Termin zu erledigen.

 

2. Die Öffnungszeiten der Verwaltung sollen bürgerfreundlich flexibilisiert werden. Eine vorherige Terminvereinbarung soll den Bürger*innen die Wahrnehmung von Besuchen an allen Wochentagen (Mo-Fr) ermöglichen ohne an die bisherigen festen Öffnungszeiten gebunden zu sein.

 

3. Bei der Planung des Neubaus der Amtsverwaltung ist ein Bereich für den Bürgerservice vorzusehen, der mindestens die Fläche von 3 Arbeitsplätzen zuzüglich 1 AZUBI-Arbeitsplatz umfassen muss. Dieser Bereich muss unmittelbar an die Wartezone für die Bürger*innen und ein weiteres Einzelbüro angrenzen, in dem besonders vertrauliche Gespräche des Bürgerservice, des Sozialamtes und des Flüchtlingsbeauftragten durchgeführt werden können.

 

4. Es ist daher ein zusätzliches Einzelbüro 12 qm als Beratungszimmer vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür.