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Bürgerinformationssystem

Auszug - Ferienbetreuung  

Sitzung der Gemeindevertretung Felde
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Felde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Felde
Ort: Dorfstraße 93b, 24242 Felde
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. Abstandsgebot & Beachtung allg. Hygieneregeln. Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.felde@amt-achterwehr.de zu reservieren. Eingang ist der Sporthalleneingang. Sofern die Tagesordnungspunkte nicht abschließend behandelt werden können, wird die Sitzung am Dienstag, 30.03.2021 um 19:30 Uhr (gleicher Ort) fortgesetzt.
2021/050/0299 Ferienbetreuung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem TOP ist eine Tischvorlage (liegt dem Protokoll als Anlage bei) verteilt worden. Die dort aufgeführte Formulierung lautet wie folgt und soll in den Satzungsentwurf übernommen werden.

§ 4 erhält folgende Fassung:

  1. Die OGS-Leitung informiert alle Eltern der Schülerinnen und Schüler der Grundschule des Amtes Achterwehr in Felde sowie der Grundschüler mit Wohnort in Felde zeitgleich per Mail über die konkreten Zeiten der Ferienbetreuung spätestens 8 Wochen vor deren jeweiligen Beginn.
  2. Die Anmeldung der Schülerin/ des Schülers erfolgt auf Antrag der/des Erziehungsberechtigten per Mail an die OGS-Leitung.
  3. Wie bisher 2.
  4.  Die Aufnahme der Kinder erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der einzelnen Anmeldungen.  Wie bisher 3.
  5. Spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Beginn der Ferienbetreuung erhalten die Erziehungsberechtigten von der OGS-Leitung per Mail eine Mitteilung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes in die Ferienbetreuung.

Wie bisher 4. 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Felde beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Ferienbetreuung mit der neuen Formulierung zu §4 in der vorliegenden Fassung.

Hierfür wird ein Elternbeitrag pro Woche in Höhe von 100,00 € festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  13
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0