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Auszug - Verpflichtung eines nachrückenden Gemeindevertreters
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Wortprotokoll |
Zum Sachverhalt wird auf die Informationsvorlage 2020/126/0046 verwiesen.
Frau Sager verpflichtet Herrn Thies Bornstedt als neuen Gemeindevertreter nach § 33 (5) GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach der GO. Insbesondere verweist sie hierzu auf die Verschwiegenheitspflicht.