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Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 5 "Rammskrug" 1. Änderung -Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag  

Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf
TOP: Ö 31
Gremium: Gemeindevertretung Ottendorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Sporthalle
Ort: Dorfstraße 45c, 24107 Ottendorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstandsgebot, Hygieneregeln, Lüften). Bitte betreten Sie die Sporthalle über den Haupteingang und verlassen diese durch die Fluchttür zur Feuerwehr, darüber hinaus ist während des gesamten Aufenthalts im DGH ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 20 Personen begrenzt, die Plätze sind unter bgm.ottendorf@amt-achterwehr zu reservieren.
2020/126/0058 Bebauungsplan Nr. 5 "Rammskrug" 1. Änderung -Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Vertrag
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/126/0058 verwiesen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 


Beschluss:

1.  

Für das Grundstück Dorfstraße 57 wird die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rammskrug" aufgestellt.

 

Planungsziel ist eine moderate Verdichtung  durch Schaffung neuer überbaubarer Flächen und geänderte textliche Festsetzungen.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

2.

Der Bebauungsplan wird  im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.  Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 statt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB soll abgesehen werden (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB).

 

3. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB). Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Amtsdirektor des Amtes Achterwehr unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.

Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Kosten wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür.