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Bürgerinformationssystem

Auszug - Neufassung der Vereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der evangelischen Kindertagesstätte in Ottendorf - Anpassungen auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) vom 12.12.2019  

Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf
TOP: Ö 29
Gremium: Gemeindevertretung Ottendorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Sporthalle
Ort: Dorfstraße 45c, 24107 Ottendorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstandsgebot, Hygieneregeln, Lüften). Bitte betreten Sie die Sporthalle über den Haupteingang und verlassen diese durch die Fluchttür zur Feuerwehr, darüber hinaus ist während des gesamten Aufenthalts im DGH ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 20 Personen begrenzt, die Plätze sind unter bgm.ottendorf@amt-achterwehr zu reservieren.
2020/126/0063-01 Neufassung der Vereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der evangelischen Kindertagesstätte in Ottendorf - Anpassungen auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) vom 12.12.2019
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/126/0063
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/126/0063-01 nebst Anlage verwiesen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottendorf und dem Ev.-luth. Kirchenkreis Altholstein über den Betrieb der Kindertageseinrichtung Ottendorf rückwirkend ab dem 01.01.2021 auf Grundlage des anliegenden Entwurfes unter der Voraussetzung

 

a.) der Aufnahme erforderlicher Regelungen über eine miet-/pachtvertragliche Regelung zwischen Träger und Gemeinde über die Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes und

b.) der Aufnahme einer Regelung über die stufenweise Anpassung der Elternbeiträge an den Verpflegungskosten entsprechend des Beschlusses zur Vorlage 2020/126/0064

grundsätzlich zuzustimmen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen. Etwaige Abweichungen der finalen Vereinbarungsfassung vom vorliegenden Entwurf bedürfen der Zustimmung durch den Vorsitzender des Finanzausschusses.

 


Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür.