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Auszug - Bebauungsplans Nr. 10, 3. Änderung "Dorfmitte Melsdorf" (Teilgebiet 3) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter bgm.melsdorf@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2021/104/0147 Bebauungsplans Nr. 10, 3. Änderung "Dorfmitte Melsdorf" (Teilgebiet 3)
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gundelach, B2K und dn Ingenieure erläutert anhand einer Präsentation die baulichen Planungen für das Feuerwehrgerätehaus. Das bisherige Gebäude soll für den Bauhof der Gemeinde genutzt werden. An dieses Gebäude soll das neue Feuerwehrgebäude direkt angebaut werden.  In der Planung mussten diverse Vorgaben der Unfallkasse berücksichtigt werden, z.B. Anzahl der Stellplätze, Trennung der Zufahrt der Einsatzkräfte und Ausfahrt für die Einsatzfahrzeuge, etc.

Es stehen noch Fachbeiträge zur Haustechnik und des Energieberaters aus. Außerdem werde derzeit die Frage der Fördermöglichkeiten geprüft. Insofern sind derzeitige Kostenschätzungen (4,2 Mio. €) noch ungenau.

 

Den Mitgliedern werden von Frau Grätsch, Planungsbüro GRZwo die Inhalte der 3. Änderung des Bebauungsplans detailliert erläutert.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 ist für das Teilgebiet 3 ein Mischgebiet festgesetzt. Im Teilgebiet 3 sind zwei Einzelbaufenster vorgesehen. Diese wurden an der ursprünglich vorhandenen Baustruktur ausgerichtet. Um eine moderate Verdichtung bzw. Erleichterung der Bebauung zu erreichen, sollen die Baugrenzen angepasst werden und die zwingende Zweigeschossigkeit entfallen.

Abweichend vom Lageplan zum Aufstellungsbeschluss soll das gesamte Teilgebiet 3 in den Geltungsbereich einbezogen werden.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeinde den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Präsentation, anhand derer Frau Grätsch den aktuellen Sachstand dargestellt hat, ist als Anlage beigefügt.


1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“ und die Begründung (siehe Anlage werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 3. Änderung des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 7 Melsdorf (1192 KB)