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Bürgerinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Quarnbek Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Schule Strohbrück
Ort: Mönkbergseck 25-27, 24107 Quarnbek
Zusatz: Beginn der öffentl. Sitzung ca. 20 Uhr. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Bürgermeister unter bgm.quarnbek@amt-achterwehr.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

Es wird von einer Einwohnerin nachgefragt, wann eine Verstärkeranlage auf den Sitzungen der Gemeindevertretung installiert wird, damit die entsprechenden Einwohner ihre Fragen für alle Anwesenden verständlich stellen können. Dies sei bereits im Vorwege der heutigen Sitzung zugesagt worden.

rgermeiste Langer erläutert, dass demnächst eine feststehende Anlage installiert werden soll. Diese Installation sei jedoch bis zur heutigen Sitzung nicht möglich gewesen.

 

Ein Einwohner der Gemeinde Bredenbek beginnt zu reden und erklärt, dass aufgrund seiner Tätigkeit als bürgerliches Mitglied der WGK im Bau-und Umweltausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde seine Teilnahme im Interesse des Kreistages läge. Des Weiteren gehöre die Gemeinde Quarnbek zum Wahlkreis der WGK. Bürgermeister Langer unterbricht diesen und verliest die E-Mail, mit der sich dieser Einwohner zur Sitzung angemeldet hat. Er verweist darauf, dass dieser als Bredenbeker Einwohner nicht das Recht besäße, am heutigen Tage Fragen zu stellen, gegebenenfalls müsse das Hausrecht in Anspruch genommen werden. Dies wird vom Einwohner nicht akzeptiert.

Herr Langer bittet den Herren, die Sitzung zu verlassen.

Es erfolgt eine kurze Diskussion, die in einer Sitzungsunterbrechung, durch den Bürgermeister veranlasst, mündet. In der Zeit von 20:14 bis 20:32 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen.

 

HINWEIS: Die im Folgenden namentlich erwähnten Einwohner haben dies explizit genscht und schriftlich der Protokollantin übergeben.

 

Herr Koene Oberman möchte zunächst von der CDU wissen, welche Meinung diese im Hinblick auf den Rausschmiss“ des Bredenbeker Einwohners vertritt.

Gemeindevertreter Herr Dr. Tschach verweist darauf, dass der Bürgermeister das Hausrecht besitzt. Dieser habe entschieden, dass der Bredenbeker Einwohner die Sitzung verlassen solle. Da dieser nicht freiwillig dazu bereit war, musste die Polizei bei der Durchsetzung des Hausrechtes behilflich sein. Die Entscheidung sei gerechtfertigt, da dieser kein Einwohner der Gemeinde Quarnbek sei und somit ebenfalls kein Recht besäße, Fragen zu stellen.

 

Herr Oberman berichtet, dass dieser auf der Webseite der Grünen Sachverhalte bezüglich des städtebaulichen Vertrages gelesen hat. Eine weitere Frage lautet daraufhin: Sind Sie sicher, dass in dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag wirklich Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet (Burwiese) gesichert werden, so wie es auf Ihrer Webseite steht? Wenn ja, begründen Sie dies mit dem entsprechenden Paragraphen/Absatz aus dem Vertrag.“

Gemeindevertreter Herr Schirren verweist auf den § 4 Punkt 5 des städtebaulichen Vertrages und erklärt, dass dort die Ausgleichsmaßnahme beschrieben sei. Er verdeutlicht, dass das etwaige Gelände aber erst bei der entsprechenden Behörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde angemeldet und anerkannt werden müsse, bevor die endgültige Lage der Ausgleichsfläche feststehen könne. Die Voranfrage für die Lage auf der Burwiese sei positiv gewesen.

 

Ein weiterer Einwohner möchte wissen, wer den Anwalt, der sich mit dem städtebaulichen Vertrag befasst, bezahlt.

Gemeindevertreter Herr Schirren bestätigt, dass die Fa. Denker&Wulf diesen bezahlt und verweist darauf, dass in dem Verfahren auch noch andere Firmen und Behörden beteiligt sind, die ebenfalls von Denker&Wulf bezahlt werden. Dies habe nichts mit einer neutralen Entscheidung dieser Unternehmen zu tun.

 

Herr Jörg Kruse stellt folgende Fragen:

  1. „ Wie können Sie als Grünen-Fraktion sagen, dass etwas zugesichert wird, obwohl es eine Soll-Bestimmung ist? Aus § 8 des städtebaulichen Vertrages ergibt sich keine Zusicherung der Maßnahmen.“
  2. „Warum wurde der Antrag der WIR-Fraktion zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (Bauleitplanung) nicht auf die Tagesordnung genommen? Festsetzungen dieser Art sind in einem städtebaulichen Vertrag nicht möglich. Damals konnte eine Bauleitplanung veranlasst werden, warum dieses Mal nicht?“
  3. „Wer hat den neuen Entwurf anwaltlich gemeindeseitig geprüft? Herr RA Witt? Handelte es sich bei der Prüfung um den aktuellsten Entwurf? Hat der RA Witt wirklich die letzte Ausfertigung des städtebaulichen Vertrages vom 16.06.21 (auf der Gemeinde-Webseite veröffentlicht am 17.06.21) geprüft?“

 

Gemeindevertreter Herr Schirren verweist auf die zuvor getätigten Aussagen zur Lage der Ausgleichsfläche. Er stellt noch einmal da, dass es angestrebt wird, dass die Lage und die entsprechende Durchsetzung so deutlich wie möglich festgehalten werden soll. Die endgültige Lage sei jedoch abhängig von der Genehmigung durch das LLUR.

Zudem ergänzt dieser, dass unter der aktuellen Gesetzgebung sowohl in einem städtebaulichen Vertrag als auch per Bauleitplanung im Ergebnis die gleichen Regelungen getroffen werden können.

rgermeister Langer bejaht die Frage nach Herrn RA Witt. Dieser habe alle Entwürfe geprüft, auch den aktuellsten Entwurf vom 16.06.21.

 

Der Einwohner Herr rg Endrukat verliest seinen vorbereiteten Sachverhalt inkl. Fragestellung: Ich habe folgende Frage an die Gemeindevertretung:  Bitte beantworten sie die Frage für das Protokoll  rechtskonform. Wir sind ein kleines Dorf am Rande der Provinzstadt Kiel.

Werden sie, die Gemeindevertretung der Gemeinde Quarnbek, das Bürgerbegehren 
und den Bürgerentscheid akzeptieren oder werden sie Partei-Interessen über das Wohl 
ihrer Bürger stellen?

Das frage ich sie Herr Cedric Boudin (Die Grünen), Jan Darmer (Die Grünen), Christiane 
ger (CDU), Klaus Langer (Die Grünen),  Helmut Kaphengst (WIR), Dr. Angela 
Neumann (WIR), Johann Schirren (Die Grünen), Frank Stephan (Die Grünen), Dr. Eberhard Tschach (CDU).

An sie Herr Thomas Stampa (B 90/Die Grünen) stelle ich diese Frage natürlich nicht, sie haben diese Frage ja schon glasklar beantwortet.“

Wie bereits dargestellt, spricht Herr Endrukat jeden Gemeindevertreter persönlich an, um eine Antwort zu erhalten.

Gemeindevertreterin Frau Dr. Neumann spricht ein deutliches „Ja.“ aus.

Weitere Zu- oder Absagen werden nicht ausgesprochen. Es wird darauf verwiesen, dass ein solcher Ablauf nicht vorgesehen ist.

 

Frau Annelie Langer stellt folgende Fragen an die Gemeindevertretung: Wenn Sie jetzt schon vom Bürgerbegehren wissen, warum steht es dann heute als TOP 14 auf der Tagesordnung? Warum warten Sie nicht ab? Warum muss es heute beschlossen werden, wenn klar ist, dass nicht alle Regelungen im Vertrag richtig verfasst wurden?“

rgermeister Herr Langer verweist darauf, dass das Bürgerbegehren bis zum heutigen Tage noch nicht fertig ist.

 

Herr André Schneider schildert folgenden Sachverhalt und stellt seine Fragen hierzu: In der Präambel auf Seite 2, Absatz 3 des aktuell vorliegenden städtebaulichen Vertrages steht, dass auch die Gemeinde zustimmt, dass der städtebauliche Vertrag gelten soll, unabhängig von der Rechtswirksamkeit der Regionalplanung. Es gibt aber bereits schon wieder Klagen gegen die Regionalplanung. Warum wird in der Präambel die Rechtswirkung der Regionalplanung ausgeklammert, wenn sich was verändert?

Wenn die Regionalplanung nun doch kurzfristig wieder als ungültig bzw. nicht rechtswirksam erklärt wird, würden Sie den Bau des Windparks trotzdem befürworten und vorantreiben? Wenn ja, bitte begründen Sie, warum Sie in den letzten Jahren bis 2019 so vehement gegen die Regionalplan Stellung bezogen haben und gut begründete Einwände dagegen beim Land S.-H. vorgebracht haben.“

rgermeister Langer verweist auf die Prüfung des Vertrages durch einen Anwalt. Sofern dieser nach Prüfung einzelnen Regelungen rechtlich zustimmt, seien diese auch nicht zu beanstanden. Die Beratung mit dem Anwalt habe zudem gemeinschaftlich stattgefunden.

 

Herr Jörg Kruse stellt folgende weitere Fragen: Sind Sie sicher, dass sie als Mehrheit der Gemeindevertreter einem Vertrag zustimmen wollen, der selbst bei Rechtsunwirksamkeit der Regionalplanung zu einem Bau des neuen Windparks führt? Sie nehmen mit dem Vertrag in Kauf, dass auf jeden Fall gebaut wird? Ist das richtig? Wieso? Wie begründen Sie dies im Vergleich zur Vergangenheit?“

Herr Langer bejaht die Aussage nach der Richtigkeit. Gemeindevertreter Herr Darmer erläutert, dass die Regionalplanung Bestandskraft hat. Durch den städtebaulichen Vertrag könne sich die Gemeinde noch beteiligen, ohne diesen könne auch die Mindesthöhe von 200m außer Kraft gesetzt werden.

Gemeindevertreter Schirren ergänzt, dass bei einzelnen Klagen und Aufhebungen der Regionalplanung nicht automatisch alle Planungen, also z.B. ebenfalls die in der Gemeinde Quarnbek, aufgehoben werden.

 

Herr André Schneider stellt folgende Frage: nnen Sie verstehen, dass wir in Widerstand gehen? Besonders im Ziegelhofer Weg sind die Anwohner betroffen. Bitte nehmen Sie den Widerstand wahr und berücksichtigen Sie dies auf den nächsten Sitzungen.“

Alle Fraktionen bejahen das Verständnis für den Widerstand. Herr Langer ergänzt dieses jedoch. Er könne hingegen nicht verstehen, dass die Quarnbeker den Bredenbeker Einwohner als bekannten Windkraftgegner zur heutigen Sitzung eingeladen haben. Es solle nicht zu einer Polemisierung kommen.

Zudem wird ergänzt, dass es ihm durchaus bewusst ist, dass die Situation besonders im „Ziegelhofer Weg“ aber auch im „Kirschgarten“ nicht schön ist. Jedoch handele es sich bei der Gemeinde Quarnbek nicht um eine Insel und die Stabilisierung der Finanzsituation dürfe ebenfalls nicht vergessen werden.

Gemeindevertreter Schirren bestätigt, dass es nachzuvollziehen ist, dass einige Einwohner stärker betroffen seien als andere. Es sei jedoch der Fall, dass die Regionalplanung beschlossen ist und entsprechende Vorrangflächen feststehen. Die Firma Denker&Wulf könne somit bereits einfach so Anträge zur Errichtung weiterer Anlagen stellen ohne einen zusätzlichen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde. Sofern es zu Streitigkeiten mit der Gemeinde kommen würde, wären auch noch höhere Windkrafträder möglich und auch die Beteiligung an diesen würde entfallen. Daher solle ein Vertrag geschlossen werden, denn entsprechende Firmen würden sich mit Anlagen mit einer Höhe von 150m nicht bewerben und entsprechend deutlich höhere Anlagen errichten, damit entsprechende Erträge generiert werden können.

 

Auf diese Aussage folgend stellt Herr Schneider folgende Frage: Wenn die Regionalplanung Geltung hat, warum ist es dann nicht im Vertrag mit drinnen, dass bei Änderungen Bauplanungen (Bauleitplanung) kommen können?“

Gemeindevertreter Herr Schirren verweist auf die Tatsache, dass es sich bei der Regionalplanung nicht nur um Planungen im Gemeindegebiet handelt und erklärt, dass nicht nur die Gemeinde an den Windkrafträdern beteiligt sei.

 

Frau Steffanie Voß erwähnt, dass nicht nur der „Ziegelhofer Weg“ von den neu zu errichtenden Anlagen betroffen sei. Die Gemeinde sei die Ansprechpartnerin und eine Höhe von 150m re wünschenswert gewesen. Dieser Wunsch wurde zwar leider nicht ausreichend erhört, es gebe aber auch etwas Positives. Der Wanderweg als solcher sei etwas Schönes und auch ein OEK sei vorhanden. Es könne zwar derzeit nicht über den Wanderweg nachverhandelt werden, an sich sei es aber eine schöne Sache.

Es wird folgende Frage gestellt: Wem ist es wichtig, dass der Wanderweg in der Ausgleichsfläche kommt?“

Alle anwesenden Gemeindevertreter bis auf Herrn Bock sprechen sich dafür aus.

Herr Schirren ergänzt noch, dass es beabsichtigt sei, dass ein Wanderweg integriert wird.

 

Des Weiteren möchte sie wissen, warum die Pflanzenwelt in der Ausgleichsfläche so ausgewählt wurde und nicht in einer Form, die die Integration eines Wanderweges besser zusst. Es wird hierzu auf die aktive Jagd auf der Burwiese verwiesen und gewünscht, dass eine Überprüfung seitens der Fa. Denker&Wulf stattfindet, ob dies zulässig ist. Des Weiteren würde es Naturschutzgebiete geben, in denen Wander- und Radwege ausgewiesen werden.

Folgende Frage wird von Frau Voß gestellt: Sind Sie sicher, dass Sie bei diesem Vertrag rechtsverbindlich nachverhandeln können, dass die Einrichtung eines Wanderweges entlang der Ausgleichsfläche durchgeführt wird? Wenn ja, bitte begründen Sie, wie Sie das in einem städtebaulichen Vertrag schaffen können, angesichts der Aussagen von Denker&Wulf?“

Gemeindevertreter Herr Schirren teilt mit, dass die Fläche in der Art und Weise angelegt wird, weil es sich um eine Ausgleichsfläche handelt und verweist auf die bereits getätigten Aussagen zur Frage von Herrn Oberman.

 

 

Durch den Einwohner Herrn M. Höhnle wird angemerkt, dass es sich bei den Anspruchsgrundlagen im städtebaulichen Vertrag nur um Kann- und Soll-Bestimmungen handele. Das ökonomische Interesse solle auch im Vertrag auftauchen, ebenso die Wünsche der Bürger, damit diese auch durchsetzbar wären. Es sei angebracht, den städtebaulichen Vertrag nicht im Eiltempo zu beschließen.

Herr Schirren weist darauf hin, dass es ein sogenanntes Koppelungsverbot für städtebauliche Verträge gibt. Hierdurch sei es nicht möglich, bestimmte Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag zu verankern. Dieses Koppelungsverbot greife auch für die Beteiligung nach § 36k EEG. Auf der Infoveranstaltung am 15.06.21 wurde hierauf schon hingewiesen.

Die Aussagen zum Koppelungsverbot werden von Herrn Dr. Tschach bestätigt und kurz erneut ausgeführt.

 

Herr T. Kühl weist zuletzt noch darauf hin, dass es zwar einen handfesten Vertrag gebe, dieser jedoch auf Vertrauensbasis erstellt und durchgesetzt werden solle. Herr Freese von der Fa. Denker&Wulf habe zudem geäert, dass es bei Ausfällen der Windkrafträder keine Entschädigungszahlungen geben würde. Herr Levsen von der Fa. Denker & Wulf hingegen schon. Auch zu den Abstandsregelungen existieren ungenaue Angaben. Es wird ausdrücklich auf die widersprüchliche Darstellung verwiesen.