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Bürgerinformationssystem

Auszug - Beratung des Entwurfs des "Städtebaulichen Vertrags zu Planung, Errichtung und Betrieb des Windparks Quarnbek Erweiterung" zwischen der Gemeinde Quarnbek und dem Vorhabensträger   

Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Quarnbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Schule Strohbrück
Ort: Mönkbergseck 25-27, 24107 Quarnbek
Zusatz: Beginn der öffentl. Sitzung ca. 20 Uhr. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind beim Bürgermeister unter bgm.quarnbek@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2021/130/0136 Beratung des Entwurfs des "Städtebaulichen Vertrags zu Planung, Errichtung und Betrieb des Windparks Quarnbek Erweiterung" zwischen der Gemeinde Quarnbek und dem Vorhabensträger
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr.Tschach erklärt, dass ein B-Plan bestimmte Dinge festsetzt und eine eindeutige Richtung vorgibt. Eine Bauleitplanung umfasse zudem gewisse Planungsschritte wie die öffentliche Beteiligung und den Belschuss der Gemeindevertretung über Einwände.

Bei der Regionalplanung des Landes sei dies ebenso der Fall. Im Ergebnis wurden hier die Einwände nur zur Kenntnis genommen, jedoch führten sie nicht zu einer Änderung.

Sie bestehe daher erst einmal mit Rechtskraft. Der Gemeinde Quarnbek seien so in vielen Bereichen bereits die Hände gebunden und eine nun eingeleitete Bauleitplanung könnte nicht mehr den Einfluss erzielen, wie sie es bei den heute bereits bestehenden drei Windenergieanlagen tun konnte.

Es wird verdeutlicht, dass der städtebauliche Vertrag nun die Möglichkeit darstellt, doch noch ein wenig Einfluss nehmen zu können. Herr Dr. Tschach verliest erneut die letzten zu klärenden vertraglichen Regelungen, die zuletzt durch RA Witt noch eingearbeitet wurden und verweist explizit auf die darin enthaltende Bürgerbeteiligung i.H.v. 33,34%. Nun liege der endgültige Entwurf zur Abstimmung vor.

 

Herr Kruse (Einwohner) stellt klar, dass die Firma Denker&Wulf bereits Falschaussagen getigt hat. Ein Vertag, der auf Vertrauen beruht, sollte daher nicht abgeschlossen werden.

 

Gemeindevertreter Herr Stampa fasst noch einmal seine Sicht zusammen. Er erklärt, dass es feststehe, dass neue Windkraftanlagen gebaut werden. Auch den Bürgern sei dies bewusst. Er könne den Widerstand und die Einwände der Quarnbeker verstehen, jedoch habe er ebenfalls Verständnis für die Landesplanung. Er hätte sich gewünscht, dass die Gemeinden Achterwehr und Melsdorf ebenso in der Planung vorgekommen wären. Trotz allem habe er ein gutes Gewissen, dem Vertag zuzustimmen. An die Bebauung müsse sich, wie vor fünf Jahren, gewöhnt werden.

 

Gemeindevertreter Herr Kaphengst weist darauf hin, dass im Vertragsentwurf Bestandteile enthalten sind, durch die es möglich ist, dass die Windkraftanlagen verkauft werden können. Ein Rechtsnachfolger könne sogar Änderungen vornehmen.

Herr Darmer liest den entsprechenden Absatz aus § 8 vor und bestätigt die Aussage.

Gemeindevertreterin Frau Dr. Neumann merkt an, dass in § 4 (8) keine Gewährleistung enthalten ist, dass die Ausgleichsfläche auch tatsächlich im Gemeindegebiet auf der dar vorgesehenen Fläche realisiert wird. Es handele sich um einen „Gummiparagraphen“.

Zudem ließe sich der Bürgerwille (Höhe der Anlagen mit 150m) nicht im Vertrag wiederfinden.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion über die Beteiligung der Bürger auf der Versammlung am 15.06.2021.

 

Gemeindevertreterin Frau Dr. Neumann stellt den Antrag, den TOP zu vertagen, es wird sofort abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen  3

Nein Stimmen  8

Enthaltungen  0

 

Herr Langer richtet folgendes Schlusswort an alle Anwesenden:

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat mit der Landesverordnung vom 31.12.2021 eine  Fläche in unserem Gemeindegebiet, bezeichnet alsPR2_RDE_056 als Vorranggebiet für die Windenergienutzung festgelegt.

Gegenüber dieser komplett neuen Situation mussten wir, die Gemeindevertretung, die Nutzung dieser Fläche neu abwägen und bewerten. Wir, die gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Gemeinde, sind nur vor unserem Gewissen, aber auch für das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger Quarnbeks nun gefordert, im Sinne aller zu entscheiden.

Verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert. Im Sinne von zukunftsorientiert müssen wir besonders den Focus auf die nachfolgende Generation richten.

Es sind die Menschen, die heute 20 Jahre und älter sind. Sie leben mit WEA seit dem sie auch dieser Welt sind. Die Anlagen gehören für die Jüngeren unter uns zum täglichen Erscheinungsbild. Diese jungen Bürgerinnen und Bürger sind vielleicht im Begriff, eine Familie zu gründen und möchten in einer Gemeinde wohnen - immer öfter gerne in ihrer Heimatgemeinde-, die ihnen und dem hoffentlich zu erwartenden Kindersegen  etwas zu bieten hat.

Schule, KiTa, bezahlbare Bauplätze, einen funktionierenden Sportverein, der ggf. von der Gemeinde, wenn nötig, Unterstützt werden kann. Für unsere Sicherheit benötigen wir auch in Zukunft eine Freiwillige Feuerwehr. Gut ausgerüstet und untergebracht in adäquatenumlichkeiten. Die zukünftig gesicherte Trinkwasserversorgung und Regenwasser-entsorgung sind weitere Themen mit denen wir uns schon in naher Zukunft werden auseinander setzen müssen. Gerade vorgestern flatterte mir der Kostenvoranschlag für unsere Oberflächenwasserentsorgung ins Haus. 10,8 Mio. - verteilt auf 20 Jahre

ein weiteres wichtiges und kostspieliges Thema ist die Sanierung der Gemeindestraßen.

Das Errichten von drei weiteren WEA auf der dar seitens der Landesregierung festgelegten Fläche in unserem Gemeindegebiet ermöglicht uns, Ihrer Gemeinde, den Finanzhaushalt für die kommenden Jahre mindestens zu stabilisieren. 

In mehreren Informationsrunden haben wir den vor uns liegenden städtebaulichen Vertrag durchleuchtet, wo nötig und möglich nachgebessert. Mehr ist aus unserer heutigen Sicht nicht herauszuholen. Lassen sie uns gemeinsam diesen Vertrag heute abstimmen und mit ihrer aller Stimmen beschließen.

Wir, die gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Gemeinde Quarnbek.

Wir alleine sind verantwortlich und niemand anderes.

 

Nachdem Herr Bürgermeister Langer sein Schlusswort an die Gemeindevertretung als auch an die BürgerInnen gerichtet hat, ergeht der Beschluss.

Herr Kaphengst stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Planung, Errichtung und Betrieb in der vorliegenden Fassung.


Abstimmungsergebnis:

 

C. Bock:   Ja

C. Boudin:   Ja

J. Darmer:   Ja

C. Jäger:   Nein

H. Kaphengst:  Nein

K. Langer:   Ja

Dr. A. Neumann:  Nein

J. Schirren:   Ja

T. Stampa:   Ja

F. Stephan:   Ja

Dr. E. Tschach:  Ja

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-06-16-StaedtebaulicherVertrag_fina (951 KB)