Bürgerinformationssystem
Auszug - 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Melsdorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2011
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Bezug auf die Berechnung der „Kalkulatorischen Kosten“ bei der Gebührenrechnung der Abwassergebühr regt Herr Berke an, bereits im nächsten Jahr eine erneute Kalkulation für die Gebühr ab 2023 vorzunehmen.
Gleichzeitig sollte zuvor in der Gemeindevertretung diskutiert werden, ob der bisher angesetzte kalkulatorische Zins (Herr Carstensen gibt diesen mit 2,475 % an) in der bisherigen Höhe berechnet werden soll. Zumal sich die Barbestände der Gemeinde derzeit nicht verzinslich anlegen lassen (Stichwort Negativzins).
Es folgt eine Darstellung wie sich die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung auf das Anlagevermögen und berechneter Zins des eingesetzten Eigenkapitals) in den Folgejahren auf die Gebührenhöhe auswirken könnten.
Hinsichtlich der in der Begründung und der beigelegten Gebührenkalkulation unterschiedlich genannten Beträge (3,19 € bzw. 3,08 €) fragt Dr. Ehlers, welcher Betrag nun konkret zu entscheiden sei. Herr Carstensen führt aus, die 3,08 € sollten in den Beschlussvorschlag übernommen werden.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung Melsdorf wird vorgeschlagen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Melsdorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2011 in der vorliegenden Fassung mit 3,08 € zu beschließen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig