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Auszug - 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Melsdorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2011  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 04.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und das Tragen einer Maske. Es sind die bereitliegenden Kontaktformulare auszufüllen. Die Besucherplätze sind beim Ausschussvorsitz unter public@jehlers.de zu reservieren. Wir behalten uns vor, die Bedingungen der aktuellen Verordnung kurzfristig anzupassen.
2021/104/0153 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Melsdorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2011
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In Bezug auf die Berechnung der „Kalkulatorischen Kosten“ bei der Gebührenrechnung der Abwassergebühr regt Herr Berke an, bereits im nächsten Jahr eine erneute Kalkulation für die Gebühr ab 2023 vorzunehmen.

Gleichzeitig sollte zuvor in der Gemeindevertretung diskutiert werden, ob der bisher angesetzte kalkulatorische Zins (Herr Carstensen gibt diesen mit 2,475 % an) in der bisherigen Höhe berechnet werden soll. Zumal sich die Barbestände der Gemeinde derzeit nicht verzinslich anlegen lassen (Stichwort Negativzins).

Es folgt eine Darstellung wie sich die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung auf das Anlagevermögen und berechneter Zins des eingesetzten Eigenkapitals) in den Folgejahren auf die Gebührenhöhe auswirken könnten.

 

Hinsichtlich der in der Begründung und der beigelegten Gebührenkalkulation unterschiedlich genannten Beträge (3,19 € bzw. 3,08 €) fragt Dr. Ehlers, welcher Betrag nun konkret zu entscheiden sei. Herr Carstensen führt aus, die 3,08 € sollten in den Beschlussvorschlag übernommen werden.


Beschluss:

Der Gemeindevertretung Melsdorf wird vorgeschlagen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Melsdorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 15. Dezember 2011 in der vorliegenden Fassung mit 3,08 € zu beschließen


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig