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Bürgerinformationssystem

Auszug - Neubau Flüchtlings-/Obdachlosenunterkunft in Jägerslust  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Besucherplätze sind unter sitzungsdienst@amt-achterwehr.de oder unter 04340 409 032 zu reservieren.
2021/000/0146-02 Neubau Flüchtlings-/Obdachlosenunterkunft in Jägerslust
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/000/0146
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Carstensen berichtet, dass aufgrund der ersten Kostenschätzungen Gespräche geführt worden sind, um  Dopplungen und Unklarheiten auszuräumen. Hierbei konnten einige Kostenbereiche reduziert werden, andere sind jedoch hinzugetreten, so dass der Einsparungseffekt bescheiden geblieben ist. Letztlich haben auch Überlegungen zur Reduzierung des Geudes oder zum abschnittsweisen Ausbau nicht dazu geführt, dass nennenswerte und sinnvolle Einsparungspotenziale erkannt worden sind. Er lässt anschließend einige zusätzliche Nachfragen durch die Zuhörerinnen und Zuhörer zu. Diese und die bereits unter Einwohnerfragen gestellten Fragen werden dahingehend beantwortet, dass Jägerslust nur ein Standort von mehreren im ganzen Amtsbereich darstellt und dass die vorgebrachten Argumente bereits in mehreren Sitzungen intensiv beleuchtet worden sind. Der Flüchtlingsbetreuer des Amtes, Herr Deisemann, bestätigt, dass es in der Vergangenheit über die Lage des Ortsteiles Jägerslust keine Beschwerden durch die Bewohnerinnen und Bewohner gegeben hat. Auch der Kampfmittelräumdienst ist nie Gegenstand von Beschwerden gewesen. Der Flüchtlingsbeauftrage der Landesregierung hat bei einer Ortsbesichtigung am 12.05.2021 ebenfalls keine Einwände gegen den Standort gehabt. Aus Sicht des Amtes ist der Standort zwar nicht optimal, aber geeignet und die derzeit einzige realistische Möglichkeit zum Bau eines solchen Gebäudes. 


Beschluss:

 

Der Finanz- und Bauausschuss empfiehlt den Bau der Unterkunft auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 10.05.2021. Der Bau soll auf den Standard  KFW 55 ausgelegt und diesbezügliche Fördermittel sollen eingeworben werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die notwendigen Schritte durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen einstimmig