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Bürgerinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 4
Gremium: Amtsausschuss Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Bitte beachten Sie den Sitzungsort in Melsdorf. Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. Abstandsgebot & Beachtung allg. Hygieneregeln. Die Besucherplätze sind beim Amt Achterwehr unter sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren.
 
Wortprotokoll

Amtsneubau:

 

Es wird zum Thema „Amtsneubau“ zu möglichen Alternativ gefragt. Der Bürger aus Achterwehr hat hierzu 4 Einzelfragen:

a)      Werden weiterhin Überlegungen im Hinblick auf eine Sanierung/ Umbau/ Neubau

am jetzigen Standort angestellt?

b)      Wird die ursprüngliche Planung des Neubaus weiterverfolgt oder gibt es hierzu

Alternativen?

c)      Sind die bau- und planungsrechtlichen Grundfragen zum Grundstück in Felde abschließend geklärt? Gibt es ansonsten anderweitige Alternativen?

d)      Wurde die Möglichkeit geprüft, ein professionelles Projektplanungsteam für das Gesamtvorhaben zu beauftragen?

 

Der Vorsitzende des Finanz- und Bauausschusses des Amtes, Herr Rolf-Dieter Carstensen, antwortet wie folgt:

Die Überlegungen zur Sanierung/ zum Umbau bzw. Neubau am jetzigen Standort sind abgeschlossen. Im Ergebnis musste festgehalten werden, dass diese Maßnahmen nicht wirtschaftlich sind.

 

Die ersten Vorentwürfe zum Gebäude fanden nicht den gewünschten Anklang und wurden verworfen. Eine neue Planung nach den Beschlüssen des Amtsausschusses ist derzeit in Arbeit. Die neuen Vorentwürfe werden zeitnah durch den Architekten vorgelegt. In diesem Punkt befindet sich das Amt immer noch in der Planungsphase.

 

Die bau- und planungsrechtlichen Grundfragen können erst abschließend geklärt werden, wenn das Gebäude /der Gebäudeumfang final feststeht. Der Bauamtsleiter des Amtes, Herr Jöhnk, erläutert ergänzend hierzu, dass die Bauleitplanung angestoßen ist. Diese Vorgehensweise (erst Baukörper; dann Bauleitplanung) ist bei derartigen Maßnahmen üblich.

Die überwiegenden Detailfragen (Staffelgeschoss, Höhe des Gebäudes, etc) sind bereits gemeinsam zwischen Amt und Gemeinde Felde geklärt worden. Größere Probleme werden zurzeit nicht gesehen.

 

Die Möglichkeit, ein professionelles Projektplanungsteam für das Gesamtvorhaben zu beauftragen wurde erörtert. Aufgrund der dadurch entstehenden hohen Kosten wurden keine weiteren Überlegungen in diese Richtungen angestellt.

Herr Thormählen berichtet kurz von seinen persönlichen Erfahrungen mit „Projektsteuerern“ und bittet das Gremium, die Möglichkeit des Einsetzens eines Projektsteuerers als mögliche Alternative bei Bedarf in Betracht zu ziehen.

 

 

 

 

Neubau Flüchtlings-/Obdachlosenunterkunft in Jägerslust:

 

Eine ehemalige Einwohnerin aus Jägerslust bittet um Beantwortung der Frage, ob die zunftige Situation der dort unterzubringenden Flüchtlinge ausreichend berücksichtigt wurde. Ihrer Meinung nach würden die Flüchtlinge aufgrund der abgelegenen Lage zur Untätigkeit „verdonnert“ werden. Zudem kann die Betreuung an diesem Standort nicht vollumfänglich geleistet werden. Hinzu kommen die Sprengungen des nahe gelegenen Munitionszerlegungsbetriebes, die insbesondere bei Flüchtlingen zu Traumatisierungen führen könnten.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass lediglich Einwohner berechtigt sind, Fragen bei diesem TOP zu stellen. Dennoch verweist sie auf die Antworten aus dem Finanz- und Bauausschuss des Amtes am 01.07.21, bei dem die gleichen Fragen in Anwesenheit der Fragestellerin bereits vollumfänglich beantwortet worden sind. Weiterhin berichtet sie, dass die im Amtsgebiet untergebrachten Flüchtlinge durch den Koordinator für Flüchtlingsangelegenheiten des Amtes, dem Hausmeister und den aktiven ehrenamtlichen Helfern bisher sehr gut betreut wurden.

Herr Rolf-Dieter Carstensen merkt an, dass in der Vergangenheit weitaus größere logistische Herausforderungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung bewältigt werden mussten und es schon hierbei keine größeren Probleme gab.

Der Amtsdirektor ergänzt, dass sich der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein am 12.05.2021 den Standort angeschaut habe und im Nachgang keine Bedenken gegen diesen Standort geäert hat. Zudem ist die geplante Liegenschaft nicht für eine Dauerunterbringung vorgesehen. Ziel ist es, die dort untergebrachten Personen in ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zudem ist geplant, nicht nur Flüchtlinge in dieser Unterkunft unterzubringen.

Auf weitere Nachfrage: Es ist vorgesehen, in dem neu geplanten Gebäude maximal 32 Personen unterzubringen.