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Auszug - Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen in der Gemeinde Bredenbek
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Wortprotokoll |
Die Gemeinde Bredenbek erhebt seit dem 01.01.2013 Straßenbaubeiträge nach
§ 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) auf Grundlage der gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung vom 12.12.2013.
Herr Carstensen erläuterte, wie sich der Straßenbaubeitrag überhaupt zusammensetzt. Der Ausschuss hat nun die Aufgabe, die unterschiedlichen Finanzierungsvarianten für den Straßenbau miteinander zu vergleichen.
Variante 1: Es bleibt so, wie momentan die aktuelle Rechtslage in Bredenbek ist
– das wäre die Erhebung von einmaligen Beiträgen nach § 8 (KAG).
Variante 2: Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 8a KAG
– das wäre die aufwändigste Form.
Variante 3: Kreditfinanzierung – Tilgung und Zinsen werden über den Haushalt „erwirtschaftet“.
Über alle 3 Varianten wurde im Ausschuss kontrovers diskutiert und die Vorsitzende bat die Ausschussmitglieder, über dieses schwierige Thema nachzudenken, damit im nächsten Finanzausschuss ein Beschlussvorschlag erstellt werden kann.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Vergleich unterschiedlicher Finanzierungsvarianten für Straßenbaumaßnahmen (Beispielrechnungen) (235 KB) |